(openPR) Als "allenfalls halbherziges Ausbügeln einer groben sozialpolitischen Fehlentscheidung" bezeichnet der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke die Bundestagsentscheidung vom 19. Juni zum Krankengeld. Im kritisierten "Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften" bleibt es gegenüber der bis Ende 2008 geltenden Regelung bei einer Verschlechterung für freiwillig gesetzlich Versicherte und kurzfristig Beschäftigte.
Dass das Krankengeld für die freiwillig Versicherten überhaupt wieder als Regelleistung eingeführt wird, ist den massiven Interventionen insbesondere der Gewerkschaft ver.di zu verdanken, das Scheitern der großen Lösung, so Werneke, "offensichtlich der CDU /CSU". Entsprechend hatte auch die SPD-Fraktion in einer Pressemitteilung vom 17. Juni Stellung genommen und betont, die nun Gesetz gewordene Unionshaltung führe lediglich zu Scheinlösungen, ohne den Rechtsschutz der Betroffenen wirklich zu verbessern.
In dem Gesetz wird nun zwar das Krankengeld für so genannte freiwillig gesetzlich Versicherte und kurzfristig Beschäftigte wieder als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt - jedoch erst ab der 7. Krankheitswoche statt wie bis Ende 2008 ab dem ersten Krankheitstag. Das bedeutet, dass nun zusätzlich einen teuren Wahltarif bei seiner Krankenkasse abschließen muss, wer das ehemalige Schutzniveau halten will. Und auch über die Künstlersozialkasse gesetzlich Pflichtversicherte können nun die Absicherung vor der siebten Krankheitswoche statt über ein "vorgezogenes Krankengeld" nur noch über einen Wahltarif sichern.
Aus Sicht der in ver.di organisierten Selbstständigen hat sich ihr Engagement trotzdem gelohnt: Die halbe Lösung in Sachen Krankengeld konnte nur zu Stande kommen konnte, weil weit über 2.000 Betroffene per Unterschrift die gewerkschaftliche Forderung unterstützten und sich Selbstständigen-Vetreter an die politisch Verantwortlichen wandten. Von Seiten der ver.di beispielsweise auch der Vorsitzende Frank Bsirske, der an die Bundestagsausschuss-Mitglieder appellierte, zum alten Rechtsstand zurückzukehren.








