(openPR) Wie über eine Pressemeldung der Unabhängigen Patientenberatung/Beratungsstelle Leipzig jetzt bekannt wurde, sieht „die letzte Gesundheitsreform (GKV-WSG in Paragraph 53 Absatz 6) eine bisher kaum beachtete neue Regelung für hauptberuflich Selbstständige vor, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind", informiert Ulrike Dzengel von der Regionalen Beratungsstelle Leipzig. Danach soll zum Ende dieses Jahres der Krankengeldanspruch für Selbstständige mit einer bisherigen Absicherung mit Krankengeld im Krankheitsfall automatisch entfallen!
Das bedeutet:
Rund 1,5 Millionen hauptberuflich Selbständige, die bislang bei einer gesetzlichen Krankenkasse MIT Krankengeldanspruch versichert sind, bekommen im Krankheitsfall ab Januar 2009 KEIN Krankengeld mehr!
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für freiwillig versicherte Selbständige:
Grundsätzlich zahlt jeder Versicherte den neuen einheitlichen, ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent.
Dieser Versicherungsschutz umfasst aber KEINEN Krankengeldanspruch!
Die gesetzlichen Krankenkassen sind zwar gesetzlich verpflichtet, entsprechende Krankengeld-Wahltarife anzubieten, die extra gezahlt werden müssen.
Entsprechende Tarifmodelle liegen aber bislang noch nicht vor.
Mit der Wahl eines solchen Tarifes bindet sich der Versicherte zudem 3 Jahre an seine Krankenkasse. Somit verzichtet er innerhalb dieser 3 Jahre auf seine Kündigungsmöglichkeiten und damit auf sein außerordentliches Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung.
Alternativ besteht zwar die Möglichkeit, den Krankengeldschutz über eine private Krankenversicherung abzuschließen oder vollständig von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Entscheidend für eine solche Versicherung und deren Kosten sind jedoch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand. Heißt im Klartext: Wer Vorerkrankungen hatte, wird gar nicht erst aufgenommen in die Versicherung oder aber nur mit Ausschluss der betreffenden Erkrankungen, wer nicht mehr ganz jung ist, zahlt Horrorsummen an Beiträgen. Die privaten Krankenversicherer haben zudem generell die Möglichkeit, Interessenten abzulehnen.
„Wichtig für den Versicherten ist in allen Fällen, dass er selbst handeln muss, um ab 2009 im Krankheitsfall nicht schutzlos dazustehen“, rät Ulrike Dzengel von der Unabhängigen Patientenberatung Leipzig.
Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt allen Betroffenen, sich „rechtzeitig vor dem Jahreswechsel bei ihrer Krankenkasse nach alternativen Wahltarifen zur Krankengeldabsicherung zu erkundigen“.
Weitere Informationen:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Beratungsstelle Leipzig
Brühl 34-38 | 04109 Leipzig
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