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Selbstständige verlieren 2009 Anspruch auf Krankengeld

Bild: Selbstständige verlieren 2009 Anspruch auf Krankengeld
Informationsportal zur gesetzlichen Krankenversicherung GKV
Informationsportal zur gesetzlichen Krankenversicherung GKV

(openPR) Bornheim, 06.08.2008 - Die jüngste Gesundheitsreform sieht eine bisher wenig beachtete Änderung für selbstständig Erwerbstätige vor. Ihr bisheriger Anspruch auf Krankengeld wird mit dem 31.12.2008 gesetzlich entfallen. Darauf weist das Internetportal "krankenkassen-direkt.de" hin. Hintergrund ist eine ab Januar 2009 geltende Neuregelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG), wonach Selbstständige das Krankengeld bei gesetzlichen Krankenkassen nur noch über einen Wahltarif versichern können. "Wer hierbei nicht selbst aktiv wird, verliert auch einen bisher bestehenden Anspruch auf Krankengeld ab Januar 2009 ersatzlos", betont Jost Seidel, Redaktionschef des Portals.



Neuer Tarif bindet drei Jahre an Krankenkasse

Die Nachfolgeregelung für Selbstständige sieht in der Fassung ab 2009 vor, dass die Krankenkassen einen entsprechenden Krankengeld-Wahltarif anbieten müssen. Entscheidet sich der Versicherte für diesen Tarif, bindet er sich automatisch für drei Jahre an seine Krankenkasse. Bis mindestens 31.12.2011 verzichtet er dadurch also auf sein Kündigungsrecht. Wählen hauptberuflich Selbstständige den Tarif dagegen nicht, verlieren sie ab 01.01.2009 automatisch einen bisher bestehenden Krankengeldanspruch - zahlen dafür jedoch auch nur den "ermäßigten Beitragssatz". Dieser wird entsprechend dem allgemeinen einheitlichen Beitragssatz ab 2009 von der Bundesregierung für alle Kassen festgelegt.

Knappschaft: Beitragsfreiheit könnte fallen

Mit dem neuen Wahltarif können die Krankenkassen ab 2009 die Höhe, den Beginn und die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld individuell definieren. Dies erklärte die in gemeinsamen Leistungsfragen der Krankenkassen federführende Knappschaft in Bochum gegenüber "krankenkassen-direkt.de". Unklar sei bis dato noch, inwieweit die bislang geltende Beitragsfreiheit für gesetzliche Mitglieder während des Krankengeldbezugs ab 2009 auch auf den Wahltarif anzuwenden ist. Eine einheitliche Positionierung des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Kassen zuständigen Aufsichtsbehörden stünde dazu noch aus, so Volker Meier, Sprecher der Knappschaft. Die Beitragsfreiheit Selbstständiger beim Bezug von Krankengeld gilt bislang als wichtiger Wettbewerbsvorteil der gesetzlichen Kassen gegenüber der privaten Krankentagegeldversicherung.

Fallstricke beim Tarifwechsel beachten

Ein weiterer Aspekt beim Vergleich zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem privaten Krankentagegeld ist die Bewertung der Bestandskraft des Tarifs. Private Versicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz VVG und können die Leistungen des Vertrags nicht einseitig ändern. Gesetzliche Krankenkassen dagegen unterliegen dem VVG nicht und können den Inhalt angebotener Wahltarife mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde per Satzung ändern. Nach Jahren kann sich damit ein völlig neues Angebot der Krankenkasse ergeben. Wem dieses dann nicht zusagt oder wem dieses nicht ausreicht, hat nach Einschätzung Seidels Nachteile beim Wechsel in die PKV. Das zwischenzeitlich gestiegene Eintrittsalter und eingetretene Vorerkrankungen ließen die Prämie ansteigen. Möglicherweise lehne die PKV eine Versicherung sogar ganz ab. Einschränkungen beim Wechsel von der PKV zur GKV sehe das Gesetz dagegen derzeit nicht vor.

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