(openPR) 10.05.2012. Es ist eine einfache Gleichung. Mit Arbeit verdient man das nötige Geld. Wer krank ist kann nicht arbeiten, wer nicht arbeitet verdient kein Geld. Vor allem betroffen von den finanziellen Folgen einer schweren Krankheit sind Selbstständige, die im Gegensatz zu Angestellten und Arbeitern keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. bei längerer Dauer der Krankheit, auf die gesetzliche Krankengeldzahlung der Krankenkassen haben.
Aber das gesetzliche Krankengeld ist auf eine Dauer von 78 Wochen in drei Jahren beschränkt und bei der Leistungshöhe kommt es zu finanziellen Lücken. „Lediglich 70 Prozent vom monatlichen Brutto -, aber höchstens 90 Prozent des letzten monatlichen Nettoeinkommens wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucheror-ganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. Das Krankengeld ist zudem beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Eine noch höhere Leistungslücke entsteht bei freiwilligen Kassenmitgliedern, die mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.825 Euro im Monat verdienen, führt Jürgen Buck weiter aus.
Um diese finanziellen Lücken ausgleichen zu können, kann eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Speziell bei Familien mit kleinen Kindern, beim Bau eines Eigenheimes oder auch bei Tilgung größerer Geldbeträge ist eine lückenlose finanzielle Absicherung wichtig. „Eine Krankentagegeldversicherung für privatversicherte Selbstständige sollte jedoch ein absolutes Muss sein“, betont Jürgen Buck weiter.
Weitere wichtige Informationen über die Krankentagegeldversicherung und einen Krankentagegeldrechner steht allen Interessierten unter dem Menüpunkt „Gratis“ unter www.geldundverbraucher.de kostenlos zur Verfügung.









