(openPR) Die Verabschiedung der schon für dieses Frühjahr erwarteten neuen VOB/A verzögert sich. Vornehmlich zwei Problembereiche sind hierfür verantwortlich:
I. Teilnahme gemeinnütziger Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen
Insbesondere die Fraktion Bündnis 90/die Grünen verlangen, "das Vergaberecht konsequent sozial zu gestalten und gemeinnützige Unternehmen nicht zu benachteiligen". Gemäß ihrem entsprechend formulierten Antrag (Drucksache 16/12694) verlangen sie daher,
1. dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin gemeinnützige Unternehmen an Ausschreibungen im Bereich der VOB/A für Bauleistungen teilnehmen dürfen;
2. Die VOB/A und VOL/A 2009 hinsichtlich ihrer rechtlichen Wirkung auf gemeinnützige Unternehmen gleichzustellen, um eine einheitliche Rechtssituation herzustellen.
Gegen diese Forderungen wird von Seiten der Wirtschaft vorgebracht, daß gemeinnützige Unternehmen aufgrund der ihnen gewährten Steuervorteile im Wettbewerb um Aufträge begünstigt seien. Daher seien diese von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.
In der politischen Diskussion zeichnet sich ab, dass den Argumenten der Wirtschaftsverbände nicht gefolgt wird, diese Unternehmen also am Wettbewerb um öffentliche Aufträge teilnehmen dürfen. Auch der "Vergabe-und Vertragsausschuss (DVA)" hat in seiner Vorstandssitzung vom 18. Mai 2009 entschieden, dass die VOB/A eine entsprechende Regelung zum Ausschluss gemeinnütziger Unternehmen nicht enthalten werde.
II. Mittelstandsklausel
Die Bauwirtschaft ist in Deutschland mittelständisch geprägt. Der Mittelstand beschäftigt über 80 % der gewerblichen Arbeitnehmer.
Um zu vermeiden, dass dem Mittelstand der direkte Zugang zu öffentlichen Aufträgen dadurch erschwert wird, daß die Bauprojekte als "Gesamtpaket" an einen Generalunternehmer vergeben werden, die "Mittelständler" hier also nur als Subunternehmer des Generalunternehmers zum Zug kommen, setzen sich die mittelständischen Bauverbände dafür ein, dass Bauleistungen möglichst in Fach-und Teillose aufgeteilt vergeben werden.
Das "Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts" vom 20. April 2009 hat den Forderungen des Mittelstands mit einem neuen § 97 Abs. 3 entsprochen. Dort ist geregelt, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe vornehmlich zu berücksichtigen beziehungsweise Teil-und Fachlose zu bilden sind. Allerdings gilt diese gesetzliche Regelung nur für EU-weit auszuschreibende Baumaßnahmen, also bei Baumaßnahmen mit einer Gesamtauftragssumme über dem EU-Schwellenwert von 5.150.000 €.
Die mittelständischen Bauverbände verlangen nun, dass diese Regelung auch für solche Aufträge gelten soll die diese Größenordnung nicht erreichen, was für weit über 90 % der öffentlichen Bauaufträge gilt. Die Bauindustrie widersetzt sich diesem Verlangen und möchte durchsetzen, dass in der neuen VOB/A eine Regelung aufgenommen wird, bei der die Vergabe an einen Generalunternehmer eine gleichrangige Vergabeart neben der Fach-und Teilungsvergabe sein soll.
Es bleibt abzuwarten, wie dieser Streit ausgeht. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass es geradezu absurd wäre, unterschiedliche Regelungen zu schaffen, je nachdem ob eine Baumaßnahme den EU-Schwellenwert überschreitet oder nicht.
Begriffserläuterungen zum Vergaberecht finden sich unter http://www.baurecht-woerterbuch.de/vergaberecht/
Dr. Olaf Hofmann
Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Baurecht an der Universität der Bundeswehr in München.







