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Umbau bei den deutschen Landesbanken

(openPR) Der deutsche Landesbankensektor steht vor einem radikalen Umbau. Die Unions-Ministerpräsidenten, deren Länder Anteile an den öffentlich-rechtlichen Instituten halten, einigten sich mit Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) auf "wesentliche Konsolidierungsschritte", die bis zum Ende des nächsten Jahres erfolgt sein müssen.


Landesbanken wie die BayernLB haben nun keine Ausreden mehr.

Ziele des Umstrukturierungsplans sind effizientere Strukturen und neue Geschäftsmodelle. Eine entsprechende Absichtserklärung wollen die Ministerpräsidenten Anfang kommender Woche an die Bundesregierung schicken. Mit diesem Schritt schaffen die Länder die Voraussetzungen dafür, um Staatshilfen aus dem nationalen Bad-Bank-Konzept der Bundesregierung zu erhalten.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sprach nach dem Spitzentreffen von einem "politischen Durchbruch". Steinbrück sagte: "Wir kommen da weiter." Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) zeigte sich offen für Kooperationen der NordLB. "Wir haben ein Geschäftsmodell, mit dem wir allein weiter erfolgreich am Markt agieren können mit der Norddeutschen Landesbank. Aber wir sind offen für Kooperationen und Zusammenarbeit", sagte Wulff.

Für die weiteren Konsolidierungsschritte wollen die Länder "unverzüglich mit den beteiligten Sparkassenverbänden Gespräche aufnehmen", heißt es in der Absichtserklärung. Darin kündigen die Länder auch Kapazitätsanpassungen und Schwerpunktsetzungen bei den Geschäftsmodellen der Landesbanken an. Im Gespräch ist nach Informationen des Handelsblatts aus Teilnehmerkreisen ein Kapazitätsabbau von bis zu 50 Prozent im Landesbankensektor. Völlig unklar ist, welche Standorte geschlossen werden.

Mit der Einigung sind die Weichen dafür gestellt, dass auch Landesbanken mit staatlicher Hilfe Risikopapiere und nicht strategienotwendige Geschäftsfelder auslagern können. Die entsprechenden Ergänzungen zum bereits vorliegenden Gesetzentwurf für nationale Bad Banks hat Steinbrück bereits ausgearbeitet, sie liegen dem Handelsblatt vor. Darin steht, dass die Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die bisher bei der Bundesbank eingerichtet ist, in eine "bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts" umgewandelt wird, die dem Bundesfinanzministerium zugeordnet ist. Sie trägt laut Gesetzentwurf die Bezeichnung "Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung". Das Bundeskabinett will am kommenden Mittwoch darüber entscheiden. Anfang Juli soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden.

Das Bad-Bank-Modell für die Landesbanken sieht vor, dass die Alteigentümer für etwaige Verluste bei der Ausgliederung von Risikowertpapieren und nicht-strategischen Geschäftsfeldern in eine "Abwicklungsanstalt" eintreten, die von der neuen Bundesanstalt kontrolliert wird. "Für die Lastenverteilung gilt der Grundsatz der Eigentümerverantwortung", heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Haftungsrisiken des Bundes würden damit "so weit wie möglich ausgeschlossen". Ausgelagert werden dürfen nur solche Wertpapiere, die vor Ende 2008 erworben wurden. Bis wann die Risikopapiere und Geschäftsbereiche abgewickelt sein müssen, regelt der Gesetzentwurf nicht.

Heinrich Haasis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, wollte die Vereinbarungen nach dem Spitzentreffen nicht kommentieren. "Es gibt Fortschritte", sagte Haasis lediglich.

Als potenzielle Kandidaten für das Bad-Bank-Modell wurden in Bankenkreisen die BayernLB, die WestLB, die HSH Nordbank, die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die HRE und die Commerzbank genannt. Das Modell soll "rechtsformneutral" gestaltet werden und sei damit nicht nur für Landesbanken interessant.

Das geplante Vorgehen könnte die Landesbanken erheblich entlasten. Im Gespräch sind mehr als 200 Mrd. Euro, die aus den Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Institute ausgelagert werden könnten. Jede Landesbank, die das neue Modell in Anspruch nimmt, muss die Staatshilfen von der EU-Kommission genehmigen lassen. Aktuell klärt die Bundesregierung, inwieweit es sich bei den vorgesehenen Rettungsmaßnahmen für die Landesbanken um beihilferechtliche Tatbestände handelt, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen.

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