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Eichel im Bundesrat doppelt abgewatscht

28.04.200420:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 19. Dezember 2003 - Zur Entscheidung der Unions-geführten Bundesländer, hinsichtlich des Nachtrags 2003 und des Haushalts 2004 den Vermittlungsausschuss anzurufen, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:



Der Haushalt 2003 verstieß von Anfang an gegen die Verfassungsgrundsätze von Haushaltswahrheit und -vollständigkeit. Deshalb war es für die Union keine Überraschung, dass mit dem Nachtrag 2003, in dem vor allem die Ausgaben für den Arbeitsmarkt und die Steuereinnahmen korrigiert werden mussten, die Nettokreditaufnahme auf mehr als das Doppelte des ursprünglich geplanten Betrages anstieg, nämlich auf die neue bundesdeutsche Rekordmarke von 43,4 Mrd. €. Diese Veränderungen hatte die Union seit dem Frühsommer vorhergesagt.

Es ist aber eine Unverschämtheit der Bundesregierung, insbesondere des Bundesfinanzministers, die dem Parlament in Haushaltssachen zustehenden Planungs- und Entscheidungsrechte vollständig zu ignorieren und den Deutschen Bundestag durch die um ein halbes Jahr verspätete Vorlage des Nachtragshaushalts zu einer politisch bedeutungslosen Versammlung zu degradieren, die nur noch die Folgen der sträflichen Untätigkeit der Bundesregierung abnicken darf.

Wenn die Überweisung des Nachtrags 2003 in das Vermittlungsverfahren dazu führt, dass der Bundeshaushalt im Jahr 2003 - erstmals seit Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts - mit einem Fehlbetrag abschließt, den der Bundesfinanzminister spätestens 2005 ausgleichen muss, dann hat sich Hans Eichel diese politische Watschen selbst zuzuschreiben.

Auch nach der Einigung im Vermittlungsausschuss zum Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform und deren Finanzierung gilt unverändert, dass der von Rot-Grün beschlossene Haushalt für das kommende Jahr eine verfassungswidrig hohe Nettokreditaufnahme ausweist, die wegen der im Haushalt enthaltenen Risiken wahrscheinlich noch erheblich überschritten werden wird.

Darüber hinaus bietet die erneute Anrufung des Vermittlungsausschusses die Chance, die sich aus dem gerade bestätigten Vermittlungsergebnis herleitenden Veränderungen sauber in den Haushalt einzuarbeiten, so dass er im Februar 2004 mit den notwendigen Korrekturen und Präzisierungen in Kraft treten kann. Hier bestätigt sich die Ansicht der Unionshaushälter, dass der Haushalt 2004 in der von Rot-Grün beschlossene Fassung nicht beschlussfähig war. Die Bundesregierung hätte gut daran getan, ihn nicht in der ihr eigenen Überheblichkeit durch die Gremien zu peitschen.

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