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Vorübergehende Regelungen für EU-Beihilfen

26.05.200910:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 7. EUROFORUM-Jahrestagung "Beihilfenrecht 2009"
23. und 24. Juni 2009, Hotel Berlin, Berlin

Düsseldorf/Berlin, 26. Mai 2009. Deutsche Unternehmen sind im Rahmen der aktuellen Wirtschaftskrise mehr denn je auf staatliche Unterstützung angewiesen. Auch in der Krise muss einer langfristigen Verzerrung des Wettbewerbs vorgebeugt werden. Dies ist eine der zentralen Aufgaben des EU-Beihilfenrechts, das jetzt seitens der Kommission und des Bundes an die aktuelle Lage angepasst wurde. Über die Auswirkungen der neuen Maßnahmen und Regelungen für die Wirtschaft und den Staat als Beihilfengeber informieren Dr. Alexander Winterstein (Europäische Kommission) und Dr. Kristina Haverkamp (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) auf der 7. EUROFORUM-Jahrestagung "Beihilfenrecht 2009" am 23. und 24. Juni 2009 in Berlin. Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter: www.euroforum.de/dn-beihilfe09

Beihilfeverfahren in der Wirtschaftskrise
Mit Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Praxis beschäftigen sich die Rechtsanwälte Gabriele Quardt (Müller-Wrede & Partner) und Rüdiger Wienberg (hww wienberg wilhelm). Sie beantworten die Fragen, welche beihilferechtliche Risiken für den Erwerber im Fall der Unternehmensfortführung bestehen und ob eine Rückzahlung der Beihilfe generell realistisch ist. In einer anschließenden Podiumsdiskussion wird die Aufweichung des Beihilfenrechts in der Finanzmarktkrise thematisiert.
Die Einzelheiten der geplanten Verfahrensänderungen bei der Abwicklung von Beihilfen sowie den Verfahrenskodex erläutert Mag. Barbara Brandtner LL.M. (Europäische Kommission). Weitere Themen sind die Durchsetzung des Beihilfenrechts vor nationalen Gerichten, Infrastrukturfinanzierung und EU-Beihilfenrecht sowie der Private Investor Test. Neben aktuellen Praxisbeispielen der Beihilfengeber am zweiten Konferenztag greift die Jahrestagung auch die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung im Rahmen eines Workshops auf.

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