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Beihilfenrecht 2008

(openPR) Wann darf der Staat helfen?
6. EUROFORUM-Jahrestagung "Beihilfenrecht 2008", 3. und 4. Juni 2008, Hotel Berlin

Berlin/Düsseldorf, 22. April 2008. "EU startet Beihilfeverfahren wegen IKB und SachsenLB", war vor einiger Zeit im Handelsblatt zu lesen. Die milliardenschweren Rettungspakete von Bund und Ländern für deutsche Banken werden von der EU-Kommission überprüft. Brüssel hat dafür ein offizielles Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet, da der Verdacht besteht, dass bei den Finanzspritzen für die SachsenLB und die Mittelstandsbank IKB staatliche Beihilfen im Spiel sind. Auch den Notverkauf der SachsenLB an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) sieht die EU-Kommission kritisch. EU-Kommissarin Kroes betonte allerdings, staatliche Beihilfen zur Rettung von Unternehmen könnten durchaus zulässig sein. "Es kann vorkommen, dass der Staat tätig werden muss, wenn die Stabilität der Finanzmärkte bedroht ist", sagte Kroes. Die Kommission wolle aber sicherstellen, "dass sich die staatliche Unterstützung auf das notwendige Minimum beschränkt" und dass mögliche Wettbewerbsverzerrungen ausgeglichen würden. (Handelsblatt, 28.02.08 Seite 3)



Aktueller Status "Beihilfenrecht"
Über den aktuellen Stand der Umsetzung des "Aktionsplan staatliche Beihilfen" informiert
Dr. Dr. Wolfgang Mederer (Europäische Kommission) auf der 6. EUROFORUM-Jahrestagung "Beihilfenrecht", die am 3. und 4. Juni 2008 in Berlin stattfindet. Der Schwerpunkt seines Beitrages wird die "Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" sein. Diese steht kurz vor der Beschlussfassung und wird das Beihilfenrecht stark verändern. Dementsprechend zieht sich das Thema wie ein roter Faden auch durch die Beiträge der übrigen Referenten. Programm: www.euroforum.de/dn-beihilfe08

Themenschwerpunkte der Tagung werden unter anderen Beihilfen an kleinere und mittlere Unternehmen, die neuen Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen und der Entwurf der neuen Bürgschaftsmitteilung sein, welche ebenfalls kurz vor der Beschlussfassung steht. Die Schnittstellen zwischen Beihilfen- und Vergaberecht sowie die Risikokapitalbeihilfen sind weitere Themen der Konferenz. Zahlreiche Experten der europäischen Kommission nehmen zu den angesprochenen Inhalten Stellung. So zum Beispiel Harald Nyssens (Administrator, Beihilfenpolitik und interne Kontrolle, Generaldirektion Wettbewerb), ein Experte bei der Kommission für die Anwendung der De-minimis-Regelungen sowie für die neue Gruppenfreistellungsverordnung. Die Kommentierung der einzelnen Themen nimmt aus Sicht der europäischen Kommission Rechtsberater Dr. Viktor Kreuschitz vor, während Bernd Kloke (Referatsleiter Beihilfenpolitik) die Sichtweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie darlegt.

Staatliche Umweltschutzbeihilfen
Die Kommission hat am 23. Januar 2008 neue Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen verabschiedet. Gegenüber den Leitlinien von 2001 wird der Anwendungsbereich von Beihilfeprojekten erweitert und die Beihilfeintensität erhöht. Die Leitlinien legen neue Bedingungen für staatliche Beihilfemaßnahmen zugunsten des Umweltschutzes fest und schaffen eine Balance zwischen Umweltvorteilen und möglichst geringen Wettbewerbsverzerrungen. Nach Abschnitt 1.5.7 dürfen für Fernwärme und KWK staatliche Umweltbeihilfen gewährt werden: "In den Fällen, in denen Fernwärme bei der Wärmeerzeugung und -verteilung die umweltverträglichere und energiesparendere, aber auch teurere Lösung ist, dürfen staatliche Beihilfen daher als Anreiz zur Erfüllung von Umweltzielen gewährt werden." (agfw.de, April 2008) Die neuen Leitlinien stellt der Verwaltungsrat des juristischen Dienstes der europäischen Kommission, Kilian Gross, vor. Er hebt die wesentlichen Änderungen hervor, geht auf die Möglichkeiten der Umweltsteuerermäßigung oder -befreiung ein und gibt einen Überblick der ersten Anwendungsfälle der neuen Leitlinien.

De-minimis-Regelung
Nach den "De-minimis"-Regelung müssen Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden. Dies gilt für Beihilfen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen gewährt werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro (100.000 Euro im Bereich des Straßenverkehrssektors) nicht übersteigen. Über die Anwendungen der De-minimis-Regelungen in der Praxis, die Voraussetzungen einer "transparenten Beihilfe" sowie den aktuellen Stand bei Rückforderungsverfahren informiert Harold Nyssens (Administrator, Beihilfenpolitik und interne Kontrolle, Generaldirektion Wettbewerb, Europäische Kommission).

Krankenhausfinanzierung
Heftig diskutiert werden derzeit die Pläne der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zum Umbau der Krankenhausfinanzierung. Prof. Dr. Christian König (Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Universität Bonn) erläutert die EG-beihilfenrechtliche Einordnung des Defizitsausgleichs der öffentlichen Hand zugunsten von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und geht auf den Spagat zwischen Wettbewerb und Sicherung der Grundversorgung ein. Zum Asklepios-Urteil und der neuesten Rechtsprechung zum Notifizierungserfordernis des Defizitsausgleichs wird Michael Niejahr (Europäische Kommission) Stellung nehmen.

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