(openPR) Neuerungen im Verkehrsrecht fuhren zu Verunsicherung unter Verkehrsteilnehmern im Main-Kinzig-Kreis
Hanau 24.04.2009: Angekundigte und bereits eingefuhrte zum Teil einschneidende Neuerungen im Straßenverkehrsrecht verunsichern nicht nur Autofahrer. Auch fur Fahrradfahrer verschärfen sich durch die zum 01.02.2009 in Kraft getretenen Bußgeldvorschriften die Bedingungen im Straßenverkehr. Weitere Entwicklungen im Bereich der Fuhrerscheinvergabe kundigen sich an und werden mit Besorgnis aufgenommen. Die dritte europäische Fuhrerscheinrichtlinie, die von der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht in Form entsprechender Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden wird, sieht unter anderem die Befristung neu ausgestellter Fuhrerscheine auf 15 Jahre vor. Diese vollzogenen und anstehenden gesetzlichen Änderungen fuhren zu einer ständig wachsenden Zahl von Anfragen verunsicherter Verkehrsteilnehmer bei auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälten in der Region.
Zum 01. Februar 2009 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Fur Verstöße, die nach dem 01.02.2009 begangen wurden, sind dadurch zum Teil drastisch verschärfte Sanktionen vorgesehen. So wird beispielsweise eine Geschwindigkeitsubertretung innerorts um 21 bis 25 km/h nicht mehr wie bisher mit 50,00 € Bußgeld sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister, sondern mit 80,00 € Bußgeld und einem Punkt belegt. Bei der Missachtung einer roten Ampel werden kunftig 90,00 bis 360,00 € anstatt wie bisher 50,00 bis 200,00 € fällig. Hierbei ist zu beachten, dass fur Radfahrer ebenfalls vergleichbare Sanktionen bei Rotlichtverstößen drohen. Fur Radler werden die Autofahrer - Beträge halbiert, so dass auch sie bei Überschreiten der 40,00 Euro-Grenze mit einem Punkt in der Verkehrssunderkartei belegt werden. Gleiches gilt fur Fehlverhalten an Fußgängeruberwegen und bei fehlender Rucksichtnahme im Straßenverkehr. Hier wird fur Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 80,00 € fällig, fur Radfahrer von 40,00 €. Dies bedeutet ebenfalls die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister. Der Hanauer Fachanwalt fur Versicherungs- und Verkehrsrecht, Ingo Thiele der Kanzlei Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft in Hanau empfiehlt, in Zweifelsfällen gegen die ergehenden Bußgeldbescheide fristwahrend Einspruch einzulegen und diese durch einen Fachanwalt fur Verkehrsrecht uberprufen zu lassen. Der ADAC finanziere beispielsweise seinen von einem Bußgeldverfahren betroffenen Mitgliedern eine juristische Erstberatung bei den ADAC Vertragsanwälten zu diesem Thema. Insbesondere Bußgeldbescheide, die gegen Radfahrer erlassen wurden, seien genau auf Höhe und die damit zu verhängenden Punkte selbst dann zu uberprufen, wenn sie grundsätzlich nicht angreifbar sind. Die aktuelle Praxis bundesweit zeige, dass häufig der „Radfahrer – Rabatt“ zu Lasten der Radler vergessen und so der volle Bußgeldsatz fur motorisierte Verkehrsteilnehmer in Ansatz gebracht werde. Nachdem die neuen Bußgeldvorschriften seit nunmehr zweieinhalb Monaten gelten, habe man nach Zugang erster Bescheide auf der neuen rechtlichen Grundlage Erfahrungen sammeln können, welche zeigten, dass Gegenwehr häufiger sinnvoll sei, als landläufig angenommen.
Im Rahmen des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar wurde unter anderem die in der dritten EU-Fuhrerscheinrichtlinie vorgesehene Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis diskutiert. Diese sieht vor, dass Fuhrerscheine zukunftig nur noch auf Zeit ausgegeben werden und sich Verkehrsteilnehmer zur Erhaltung der Fahrerlaubnis regelmäßigen Überprufungen unterziehen mussen. Durch diese Diskussion sind insbesondere ältere Verkehrsteilnehmer stark verunsichert, befurchten sie doch, ihren Fuhrerschein in naher Zukunft abgeben zu mussen. Diese Gefahr droht jedoch unmittelbar nicht, so Rechtsanwalt und Fachanwalt fur Versicherungs- und Verkehrsrecht Ingo Thiele. Die Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ist Vertragspartner des ADAC.












