(openPR) Der Dieselskandal ist derzeit in aller Munde und zieht immer weitere Kreise. Betroffen sind vor allem die Autofahrer, die nun versuchen, ihren Diesel zu verkaufen, und mit exorbitanten Wertverlusten von Dieselfahrzeugen konfrontiert werden.
Für Autofahrer, die ihr Fahrzeug als Privatperson finanziert haben, gibt es nun eine lukrative Möglichkeit, sich von ihrem alten Fahrzeug zu lösen und bares Geld zu sparen: Die Rede ist vom sogenannten „Widerrufsjoker“, mit dem Autofahrer im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ihren Autokreditvertrag auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist mit vorteilhaften Folgen zurückgeben können: Die Autofahrer können im Zuge dessen ihr gebrauchtes Auto an die Autobank zurückgeben und erhalten im Gegenzug die geleistete Anzahlung sowie sämtliche Tilgungsraten von der Autobank zurück. Lediglich für die zwischenzeitliche Nutzung kann die Autobank einen geringen Nutzungsersatz verlangen, welcher in aller Regel jedoch deutlich unter dem zwischenzeitlich eingetretenen Wertverlust des Autos liegt.
Bei dem Versuch einer Rückabwicklung des Autokredites stehen Autofahrer allerdings alleine häufig auf verlorenem Posten, da die Autobanken meist nicht gesprächsbereit sind – dabei haben die Gerichtsurteile der Landgerichte Berlin, München I, Arnsberg und Ellwangen eindeutig festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung großer Autobanken unkorrekt war. Dies hat zur Folge, dass der Autofahrer sein Fahrzeug tatsächlich auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist mit den geschilderten Folgen zurückgeben kann.
Bei der Rückabwicklung der Autokredit-Verträge hilft ein studentisches Bayreuther Startup:
Seit September 2017 ist die RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) gemeinsam mit ihren Vertragsanwälten für Autofahrer gegen Autobanken tätig und unterstützt diese bei der Rückabwicklung der Autokreditverträge. Das Unternehmen übernimmt hierbei die logistische Abwicklung der Fälle und trägt das für den Autofahrer verbleibende Kostenrisiko bei der Rückabwicklung seines Autokreditvertrages - für Kunden mit passender Rechtsschutzversicherung komplett kostenfrei, für alle übrigen Autofahrer gegen faire Erfolgsbeteiligung am erzielten wirtschaftlichen Mehrwert aus der Rückabwicklung. So ist die Rückabwicklung der Autokredite für die Autofahrer immer komplett ohne finanzielles Risiko. Die Rückabwicklung von Autokredit-Verträgen wird von zahlreichen Verkehrsrechtsschutzversicherungen abgedeckt.
Interessierte Autofahrer haben unter https://www.auto-widerrufsjoker.de die Möglichkeit, kostenfrei prüfen zu lassen, inwieweit auch sie den "Widerrufsjoker" in Bezug auf ihren Autokredit-Vertrag ziehen können.







