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EU-Agrarausschuss stimmt gegen mehr Tierschutz für Versuchstiere

01.04.200908:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die EU-Richtlinie 86/609 zum Schutz von Versuchstieren steht vor einer Änderung. Der Agrarausschuss des EU-Parlaments hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Änderungsentwurf der EU-Kommission zu Gunsten der Wissenschaftler und zu Ungunsten des Tierschutzes zu verwässern. Diesem Votum soll das EU-Parlament in seiner Abstimmung am 5. Mai 2009 folgen.



Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, unterstreicht: "Der Agrarausschuss ist den Interessen der Wissenschaftler erlegen, die die Richtlinie als Einschränkung der Forschungsfreiheit werten. Nicht einmal ein Verbot der Affenversuche soll es geben, obwohl das EU- Parlament im Herbst 2007 den Ausstieg aus den Primatenexperimenten gefordert hat. Auch Hunde und Katzen sollen weiterhin in Versuchen benutzt und qualvolle Tierversuche ohne Schmerzausschaltung durchgeführt werden dürfen. Der Ausschuss spricht sich zudem gegen eine umfassende Veröffentlichung von Tierversuchsergebnissen aus. Die rückwirkende Bewertung von Tierversuchen soll nur bei Affenexperimenten und besonders schweren Versuchen möglich sein – diese Einschränkungen sind unerhört, weil nur so festgestellt werden kann, ob der einzelne Tierversuch überhaupt zu Ergebnissen geführt hat".

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kämpft gemeinsam mit anderen europäischen Tierschützern dafür, dass das EU-Parlament in seiner Abstimmung im Mai nicht der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses folgt. Denn diese Haltung fördert nach Ansicht der Tierrechtler Tierversuche und verhindert damit den Aufschwung tierversuchsfreier Verfahren.

Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte bietet der Kommissionsentwurf vom November 2008 trotz des auch dort fehlenden Verbots aller Affenexperimente deutliche Fortschritte im Vergleich zur derzeit gültigen Richtlinie, da die ethische Bewertung der Tierversuche deutlich aufgewertet wird und in allen EU-Mitgliedstaaten Tierversuche nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt werden sollen.

Die EU-Richtlinie 86/609 setzt Mindeststandards für Tierversuche und entscheidet damit über Leben und Tod von Millionen von Tieren in der EU. Sie stammt aus dem Jahr 1986 und bedarf dringender Überarbeitung. Denn z. B. kommen gentechnisch veränderte Tiere bislang nicht vor. Insgesamt wurden 2007 bundesweit über 2,6 Millionen Tiere in Experimenten eingesetzt. EU-weit sind es nach jüngsten Zahlen aus 2005 jährlich mehr als 12 Millionen Tiere.

Kontakt und Interviewpartner über:
Pressestelle - Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: E-Mail

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