(openPR) Die Deutsche Bank wird derzeit von Aktionären in den USA verklagt. Sie soll falsche Angaben über Risiken am Hypothekenmarkt gemacht haben. Demnach soll die Deutsche Bank bei der Ausgabe von Vorzugsaktien in den Jahren 2006 und 2007 falsche und irreführende Erklärungen gemacht und das tatsächliche Ausmaß ihrer Aktivitäten am Ramschpapiermarkt verschwiegen haben. Zudem sei die Bank nicht so stark kapitalisiert gewesen, wie sie vorgegeben habe. In den USA wird bei diesen Aktien eine Teilnahme an einer Entschädigungsklage wegen Verstoß gegen US-amerikanisches Aktienrecht möglich. Dort sind bereits mehrere Klagen im Namen von Anlegern beim Bundesgericht in New York eingereicht worden. Betroffen sind folgende Vorzugsaktien der Deutschen Bank, die 2006 und 2007 herausgegeben wurden: 6.625% Noncumulative Trust Preferred Securities of Deutsche Bank Capital Funding Trust IX (NYSE: DTT), 6.375% Noncumulative Trust Preferred Securities of Deutsche Bank Capital Funding Trust VIII (NYSE: DUA) und 7.35% Noncumulative Trust Preferred Securities of Deutsche Bank Capital Funding Trust X (NYSE: DCE).
In den laufenden Verfahren wird der Deutschen Bank vorgeworfen, gegen geltendes Aktienrecht der USA verstoßen zu haben. In den Prospekten sei das Ausmaß des Risikos der Wertpapiere im Hinblick auf den Kreditmarkt in den USA verschwiegen und falsch dargestellt worden. Schließlich hatte das Kreditinstitut am 14. Januar 2009 in einer Pressemitteilung einen Verlust in Höhe von 4,8 Milliarden Euro für das vierte Quartal 2008 angegeben. Europäische und deutsche Anleger können am Klageverfahren in den USA teilnehmen. Klageverfahren werden in den USA in der Regel auf Erfolgsbasis betrieben. Das heißt für Anleger von DTT, DCE, und DUA-Wertpapieren, dass diese ohne weiteres Kostenrisiko an den Klagen in den USA teilnehmen können. Die Anwälte in den USA vertreten die Anleger auf einer Erfolgsbasis und erhalten nur Gebühren, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird. Die Voraussetzung zur Teilnahme für Anleger von Deutsche Bank Vorzugsaktien erklärt Ihnen gerne unser auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt vor Ort in Deutschland. Anleger der oben genannten Wertpapiere können bis zum 27. April 2009 aktiv am Klageverfahren in den USA teilnehmen. Wir raten allen Anlegern oben genannter Wertpapiere sich bis spätestens zum 15. April bei uns zu melden, um die Frist zum 27. April 2009 in den USA ordnungsgemäß einhalten zu können. Wir stehen mit den auf amerikanisches Aktien- und Kapitalanlagenrecht spezialisierten Kanzleien in den USA in direktem Kontakt und stehen Ihnen hier in Deutschland als Ansprechpartner zur Verfügung. Damit ist eine sachgerechte Vertretung der Anlegerinteressen in Deutschland und den USA gewährleistet.













