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Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Pressefreiheit bleibt gewahrt

12. Februar 2004: Anlässlich der 1. Lesung des interfraktionellen Gesetzentwurfes zum vor unbefugten Bildaufnahmen erklären der rechtspolitische Sprecher, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Siegfried Kauder MdB:

Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist schon lange strafbar. Für den höchstpersönlichen Lebensbereich gilt dies bislang nicht. Sogar die private Wohnung wird zunehmend durch Bildaufnahmen ausgespäht. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Bislang bleibt sogar straflos, wer von einer Person Bildaufnahmen ohne deren Einverständnis herstellt und an Dritte weitergibt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat schon zu Beginn des Jahres 2003 einen Gesetzentwurf zum Schutz der Privatsphäre in den Bundestag eingebracht, um diese Strafbarkeitslücke endlich zu schließen. Dabei war es der Union ein wichtiges Anliegen, dass auch befugt im privaten Bereich gefertigte Bildaufnahmen nicht straflos ohne Genehmigung der fotografierten Person an Dritte weitergegeben werden dürfen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass dieses Anliegen in einen unter allen Bundestagsfraktionen abgestimmten interfraktionellen Gesetzentwurf Eingang gefunden hat. Im Einvernehmen aller Parteien wurden die Entwürfe der CDU/CSU-Fraktion, der FDP-Fraktion und von Bündnis 90/Die Grünen auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit engem Anwendungsbereich zusammengeführt. Hierbei wurden alle betroffenen Interessen angemessen berücksichtigt.

Geschützt sind jetzt lediglich der höchstpersönliche Lebensbereich sowie die Wohnung einer Person. Der Schutz des Einzelnen hat in diesem höchstpersönlichen Bereich absoluten Vorrang. Die Pressefreiheit wird durch diesen Entwurf trotzdem gewahrt. Presse- und Medienfotografen können ihrer Aufgabe der Informationspflicht nach wie vor sehr gut nachkommen. Sie müssen keinesfalls befürchten, die Aufdeckung von Skandalen oder Missständen durch versteckte Kameras sei nun nicht mehr möglich. Es steht jedoch außer Frage, dass der letzte persönliche Rückzugsbereich, der jeder einzelnen Person zusteht, gewahrt werden muss.

Interfraktioneller Gesetzentwurf (PDF):http://www.cducsu.de/aktuelles/initiativen/5E244585CBD96E4A00FD1C89F78AE88611348-tp6p2mqh.pdf

Autor(en): Siegfried Kauder, Dr. Norbert Röttgen

 

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