(openPR) Das Amtsgericht Bielefeld teilt mit, dass am 01.03.2009 das Insolvenzverfahren (43 IN 1392/08) über das Vermögen der Köllner & Co. KG aus Harsewinkel eröffnet worden ist.
Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Jürgen Thiel aus Minden ernannt worden.
Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.06.2009 anzumelden.
Am 01.07.2009 ist um 09.00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld die Gläubigerversammlung angesetzt. In diesem Termin wird der Insolvenzverwalter seinen Bericht über die Vermögenssituation der Köllner & Co. KG abgeben. Unter anderem wird darüber entschieden, ob Dr. Thiel als Insolvenzverwalter bestätigt wird und ob ein Gläubigerausschuss eingerichtet werden soll.
Resch Rechtsanwälte werden für ihre Mandanten die notwendigen Anmeldungen vornehmen. Ebenso wird Rechtsanwalt Jochen Resch persönlich an der Gläubigerversammlung in Bielefeld teilnehmen.
Die Köllner & Co. KG hatte unter ihrem Chef Herbert Köllner in den 90er Jahren mehr als zehntausend Wohnungen veräußert, bei einem von uns geschätzten Gesamtvolumen von über eine Milliarde DM. Ab dem Jahr 2000 haben Resch Rechtsanwälte rund hundert Klagen gegen Köllner gewonnen oder verglichen. Köllner wurde auf Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt. Nachdem zunächst eine Vielzahl von Rückabwicklungen erfolgreich durchgeführt wurden, kam es im Laufe des Jahres 2008 zu Stockungen, die kurz vor Weihnachten 2008 mit dem Insolvenzantrag von der Köllner & Co. KG sowie Herbert Köllner persönlich endeten.
In den vergangenen Monaten war festzustellen, dass eine Firma Drimo die früheren Wohnungen von Köllner auf den Markt bringt. Die dort handelnden Personen haben in der Vergangenheit eine enge Beziehung zu Köllner gehabt. Vorsicht ist geboten, wenn vorab dreitausend Euro Anzahlung verlangt werden.
Mit Skepsis kann man auch die Bemühungen einer Reihe von Anwaltskanzleien beobachten, die in dieser Phase der Insolvenz mit Anzeigen und Rundschreiben versuchen, noch Köllner-Mandate zu akquirieren. Zwar wird es hier vielfach darum gehen, die auch in dem Köllner-Komplex häufig als Finanzierungsbank auftretende Badenia Bausparkasse in die Haftung zu nehmen. Fraglich ist jedoch, ob der Umfang der Zusammenarbeit zwischen der Badenia und Köllner von Außenstehenden nachgewiesen werden kann , die mit den Interna nicht vertraut sind.
„Wie so oft in laufenden Insolvenzverfahren sollten Anleger mit sehr großer Vorsicht prüfen, ob sie auf den bereits abgefahrenen Zug noch aufspringen,“ meint dazu Anlegeranwalt Jochen Resch. „Man läuft leicht Gefahr, dem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen“.









