(openPR) Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte hat weitere Urteile gegen die Firma Köllner & Co. KG vor Oberlandesgerichten erstritten.
Urteil vom 11. 10. 2007 (8 U 126 / 07)
Urteil vom 14. 02. 2008 (8 U 148 / 07)
Das Oberlandesgericht Celle hat die Firma Köllner aufgrund falscher Mietkalkulation hinsichtlich des Objektes Hannover Laatzen sowie eines im Jahr 2001 erworbenen Objektes in Neumünster zur Rückabwicklung und zum Schadenersatz verurteilt. Gründe dafür waren u. a. die unterlassene Aufklärung über die dynamische Steigerung der Sparraten bei der Finanzierung durch die BADENIA – Bausparkasse. Maßgeblich für die Fehlkalkulation war der Leerstand im Objekt Hannover - Laatzen bereits vor der Invertriebgabe, welcher mit der Gründung des Mietpools zu dessen Abstürzen führte. In dem im Jahr 2001 erworbenen Objekt in Neumünster war der Mietpool bereits im Jahr 2000 in die Verlustzone geraten.
Auch das Oberlandesgericht Hamm verurteilt Köllner aufgrund fehlerhafter Mietkalkulation hinsichtlich des Objektes Hannover – Laatzen ohne Einholung eines Gutachtens in zwei Fällen zur Rückabwicklung und zum Schadenersatz. Das OLG Hamm stellt hier fest, dass auch bei einer Vollvermietung die Kalkulation der beklagten Firma Köllner nicht aufgehen konnte. Auch hinsichtlich des Objektes Springe I war die Mietkalkulation fehlerhaft und es bestanden sowohl vor als auch nach Kaufvertragsabschluss Leerstände, über die nicht aufgeklärt wurde.. Die Firma Köllner versäumte es jedoch ein angemessenes Mietausfallwagnis zu kalkulieren und angemessene Instandhaltungsrücklagen zu bilden.
Die durch die Firma Köllner & Co. KG eingereichten Revisionen wurden nicht zugelassen, dagegen hat Köllner Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Urteile vom 25.10.2007 (22 U 25 / 07)
(22 U 46 / 07)
Urteile vom 06.12.2007 (22 U 26 / 07)
(22 U 71 / 07)






