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ehmann Zertifikate: BGH muss entscheiden. OLG Celle erkennt Aufklärungspflicht über Alpha-Express

Bild: ehmann Zertifikate: BGH muss entscheiden. OLG Celle erkennt Aufklärungspflicht über Alpha-Express

(openPR) Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat jüngst die Targobank verurteilt, vollen Schadenersatz für Alpha Express Zertifikate (AEZ) des Emittenten Lehman Brothers (LB) zu leisten. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Targobank hat auf die Einlegung der Revision beim BGH verzichtet; Az: 3 U 11/13. Das Urteil aus Celle läuft der Auffassung des Landgerichts und des OLG Düsseldorf oder des OLG Frankfurt entgegen, wo geschädigte Anleger bislang weitgehend vergeblich geklagt haben. „Das OLG Celle bestätigt mit seiner Entscheidung unsere Kritik an der Konstruktion dieser Alpha-Zertifikate“, sagt Anwalt Joachim Schweiger von DSKP.de in Düsseldorf: „Die Anleger hatten mit diesem Zertifikat von Anfang an keine Chance. Deshalb ist das Urteil des OLG Celle zu begrüßen.“



Das OLG Celle geht in der Urteilsbegründung ausführlich auf die fatale Kombination von Kursindex und Performanceindex ein, wie Emittent LB sie für die AEZ gewählt hat: Über den grundsätzlichen Unterschied zwischen DividendenDax-Kursindex und Dax-Performanceindex habe der Werbeflyer nicht aufgeklärt. Außerdem habe die Citibank (heute Targobank) nicht nachweisen können, den Anleger im Beratungsgespräch über diesen im Werbematerial verschwiegenen Nachteil aufgeklärt zu haben. Die Targobank vertritt die Auffassung, sie habe nicht darüber aufklären müssen, dass der Kursindex Dividenden negativ berücksichtigt, während der Performanceindex Dividenden positiv berücksichtigt.

Der aus dieser unterschiedlichen Behandlung der Dividenden resultierende strukturelle Nachteil eines solchen Alpha-Zertifikats ist auch nicht damit abgetan, dass Emittent LB dem DividendenDax-Kursindex von vornherein einen jährlichen Nachteil von 3% einräumte; wohlgemerkt für einen Index, dem der Emittent wortreich eine grundsätzliche Überlegenheit über den „normalen“ Dax in den Werbeflyer hineingeschrieben hat. Der DividendenDax errechnet sich aus den Kursen von 15 Aktien, die gleichzeitig auch in den Dax eingerechnet werden, in den darüber hinaus noch weitere 15, insgesamt also 30 Aktienkurse eingehen. Soweit also die Dividenden von 30 Aktien positiv in den Dax-Performanceindex eingehen, ist es naheliegend, dass der DividendenDax-Kursindex sich nicht besser als der Dax entwickeln kann: Die definitionsgemäß 15 höchsten Dividenden der 30 Dax-Aktien gehen in den DividendenDax-Kursindex nämlich nicht nur nicht positiv ein, sondern sogar negativ; durch die jeweiligen sog. Dividenden-Abschläge.

In der Urteilsbegründung geht das OLG Celle auch auf ablehnende Urteile anderer OLG´s, auch Düsseldorf, ein: Dort sei das für Celle maßgebliche Faktum der Aufklärungspflicht über die Unvergleichbarkeit von Kursindex und Performanceindex nicht als maßgeblich angesehen worden.

Nach wie vor ist es ungeklärt, wie sich die Citibank 2007 dazu durchringen konnte, diese fatalen AEZ des fremden Emittenten LB an Citibank-Kunden zu vermitteln. Die Citibank (heute Targobank) emittiert(e) selbst Zertifikate. Sie hatte sich 2007 aber schon einer Wohlverhaltensregel unterworfen, wonach sie solche „schiefen“ Zertifikate nicht emittieren sollte, bei denen ein Kursindex angeblich immer besser zu laufen versprach als ein Performanceindex.

Citibank-Kunden haben schlimme Verluste mit diesen LBAEZ hinnehmen müssen, als der Emittent LB am 15.09.2008 insolvent wurde. Viele dieser Geschädigten kämpfen noch heute um Schadenersatz. Mit dem positiven Entscheid aus Celle können sie nun auf einen höchstrichterlichen Entscheid hoffen: Bei gegensätzlichen OLG-Entscheiden muss die Revision beim BGH zugelassen werden. „Auf dieser Basis können Anleger doch noch hoffen, Schadenersatz zugesprochen zu bekommen“, meint Anwalt Schweiger: „Die grundsätzlich Unmöglichkeit der LB AEZ wird auch daran deutlich, dass AEZ anderer Emittenten, die nicht insolvent wurden, inzwischen abgelaufen sind; ohne dass die Anleger Zinsen gesehen hätten. Verschiedentlich haben sie auch die Nennwerte nicht voll zurückbekommen.“

Die – aus Sicht der Emittenten – gesparten Zinsen und Tilgungen für AEZ und andere Zertifikate widerlegen ein Argument der Verteidigung: Die Emittenten sind – anders als verschiedentlich vorgetragen – nicht lediglich neutrale Vermittler zwischen dem anonymen Kapitalmarkt auf der einen Seite und anlegenden Kunden auf der anderen Seite. Sie sind vielmehr als Schuldner der Zertifikat-Schuldverschreibung direkter Vertragspartner der jeweiligen Kunden; jener Anleger also, die daran glauben, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen wird.

Soweit der Schuldner Zinsen nicht zahlt und die Tilgung evtl. nur teilweise zahlen muss, kommt er zwar seinen Verpflichtungen aus den Bedingungen der Zertifikate nach. Diese Bedingungen hat der Schuldner aber selbst so zu seinen Gunsten gestaltet, dass er als nicht neutrale Partei darauf hoffen kann, besonderen Vorteil daraus ziehen zu können: Im Zweifel steht dem Emittenten das Geld der anlegenden Zertifikat-Kunden über die gesamte, meist fünfjährige Laufzeit zinsfrei zur Verfügung. Obendrein muss – je nach Ausgestaltung der Bedingungen – das Geld der Kunden evtl. noch nicht mal zu 100% zurückgezahlt werden. „Es wird deutlich, wie überlegen die Emittenten gegenüber den Erwerbern von Zertifikaten operier(t)en“, meint Anwalt Schweiger: „Die Basisinformationen der verschiedenen Emittenten enthalten weitere Hinweise. Daraus wird deutlich, dass viele Zertifikate auf jeden Fall in die höchste Risikoklasse einzugruppieren sind: Wegen zusätzlicher Risiken unterscheiden sie sich i.d.R. negativ von den entsprechenden Basiswerten.“

Düsseldorf, 20. Aug. 2013
Joachim Schweiger, Anwalt für Anlegerrecht

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