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Spektakuläre Wende im Lehman-Prozess: Targobank erkennt Klageforderung nach Hinweis des OLG Düsseldorf an

Bild: Spektakuläre Wende im Lehman-Prozess: Targobank erkennt Klageforderung nach Hinweis des OLG Düsseldorf an
Stefanie Sommermeyer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Stefanie Sommermeyer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Targobank muss einem Anleger, der in das Alpha Express Zertifikat von Lehman Brothers rund 15.000 Euro investiert hatte, Schadensersatz leisten. Das OLG Düsseldorf hatte unter dem Aktenzeichen I-6 U 30/13 am 25.11.2013 einen Hinweisbeschluss erlassen, wonach es den Produktflyer der Targobank als irreführend ansieht. Die beklagte Targobank erkannte daraufhin die Klageforderung an.



Der von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf im Auftrag eines Kunden der Targobank geführte Rechtstreit befasste sich u. a. damit, ob dem Anleger mitgeteilt werden muss, dass die Indizes, die dem Zertifikate zugrunde liegen, unterschiedlich errechnet werden, und der Produktflyer in mehreren Punkten fehlerhaft ist.

Bislang hatte das Düsseldorfer OLG in ähnlichen Fällen immer die Meinung vertreten, dass der Flyer nicht zu bestanden sei. Mit dem aktuellen Beschluss ändert der 6. Senat seine Haltung und hält den Produktflyer, der der Beratung zugrunde lag, zumindest in einem Punkt für irreführend. Die Seiten 2 und 3 des Flyers informierten nur unvollständig über den für den Anleger wesentlichen Umstand, wie sich in den letzten Jahren vor Anlageentscheidung der DAX im Vergleich zum DivDAX entwickelt hat (mehr dazu unter http://www.finanzmarkt-recht.de/rechtsprechung/lehman-brothers-hinweisbeschluss-des-olg-duesseldorf-zum-alpha-express-zertifikat/ ).

Stefanie Sommermeyer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, freut sich für ihren Mandanten: „Diese Änderung in der Rechtsprechung des 6. Senates ist ein Riesenerfolg. Zwar werden wir durch das Anerkenntnis der Bank kein schriftlich begründetes Urteil bekommen; das OLG wird nur ein Urteil erlassen, das keinen Tatbestand und keine Urteilsgründe enthält. Aber die Targobank hat den Schwanz eingekniffen: Hätte die Bank nicht anerkannt, hätte das OLG sein Urteil schriftlich begründet. Der Bank wäre dann nur noch der Gang zum Bundesgerichtshof (BGH) möglich gewesen. Auch andere Oberlandesgerichte hätten, wenn sie von der Ansicht des OLG Düsseldorf abweichen wollen, den Weg zum BGH eröffnen müssen. Das war der Targobank wohl zu heiß, da es dort zu einer Grundsatzentscheidung gekommen wäre.“

Das Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht durch die Targobank dürfte auch weiteren Anlegern Mut machen. „Sollte ein Gericht die Fehler und die fehlende Richtigstellung für vorsätzlich halten, sind Schadensersatzansprüche auch heute noch nicht unbedingt verjährt“, so Fachanwältin Sommermeyer.

Mehr Informationen: www.finanzmarkt-recht.de

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