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Neun Mönche des Klosters Samye zu Haftstrafen verurteilt, ein anderer beging Selbstmord

12.02.200911:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neun Mönche des Klosters Samye zu Haftstrafen verurteilt, ein anderer beging Selbstmord
Kloster Samye im Jahr 1993
Kloster Samye im Jahr 1993

(openPR) Neun Mönche, die im Kloster Samye buddhistischen Studien nachgingen, wurden wegen ihrer Teilnahme an den Protestaktionen vom vergangenen Frühjahr in der Präfektur Lhoka in der Autonomen Region Tibet (TAR) zu Gefängnisstrafen von zwei bis fünfzehn Jahren verurteilt, wie das TCHRD, www.tchrd.org, aus zuverlässiger Quelle erfuhr. Ein anderer Mönch nahm sich das Leben.



Bei dem Bekanntwerden von Urteilen, die gegen Tibeter wegen ihrer Beteiligung an den Demonstrationen vom Frühling 2008 ergangen sind, kommen immer mehr Fälle ans Licht, wo Tibeter ihrem Leben selbst ein Ende setzten, weil der Leidensdruck für sie unerträglich geworden war.

Das Mittlere Volksgericht der Präfektur Lhoka verurteilte neun Mönche zu Haftstrafen von zwei bis fünfzehn Jahren, weil sie am 15. März 2008 vor dem Verwaltungsgebäude von Samye im Bezirk Dranang (chin. Zhanang xian), Präfektur Lhoka (chin. Shannan), protestiert hatten. Nach einer kurzen Kundgebung ihrer Meinung wurden sie im Haftzentrum des Public Security Bureau (PSB) in Lhoka festgesetzt. Hunderte von Tibetern des Bezirks Dranang hatten sich der Demonstration angeschlossen und Forderungen nach einer „baldigen Rückkehr des Dalai Lama nach Tibet“, nach „Religionsfreiheit“ und „Menschenrechten für Tibeter“ erhoben. Obwohl das genaue Datum der Verurteilung nicht in Erfahrung gebracht werden konnte, erfolgte es unserer Quelle zufolge im Mai/Juni 2008.

Weiterhin war zu erfahren, daß auf diese Demonstration hin die Bewegungsfreiheit der Mönchsgemeinschaft drastisch einschränkt wurde: Drei Tage lang durfte kein einziger Mönch das Kloster verlassen oder betreten. Nach drei Tagen kompletter Abriegelung kamen die Beamten des Bezirks-PSB zusammen mit den Kadern des Arbeitsteams (tib. las don ru khag, chin. gongzuo dui, spezielle Brigaden, um die „patriotische Umerziehung“ in Einrichtungen oder an bestimmten Orten durchzuführen) ins Kloster und stellten jeden Mönch wegen der Demonstration zur Rede.

Zu dieser Zeit weilte der Mönchsgelehrte Namdrol Khakyab aus Nyemo, Bezirk Lhasa, der dem Kloster Dorjee Drak angehört, zu Besuch in Samye. Er konnte dem Druck der intensiven Vernehmung nicht mehr standhalten und nahm sich am 19. März 2008 das Leben. Er hinterließ eine kurze Notiz, in der er dem chinesischen Regime eine Politik der unerträglichen Unterdrückung vorwarf, die volle Verantwortung für die Protestaktion auf sich nahm und die Unschuld der anderen Mönche des Klosters beteuerte.

Wie unsere Quelle angibt, sind „von den neun verurteilten Tibetern vier buddhistische Schriftgelehrte aus anderen Klöstern, die sich gerade in Samye aufhielten, während die anderen fünf Mönche dem Kloster Samye angehören“.

Es sind diese:

1. Gyaltsen aus dem Bezirk Tsona (china. Cuona), Präfektur Lhoka, 15 Jahre Gefängnis,
2. Nyima Tashi aus dem Bezirk Gongkar (chin. Gongga xian), Präfektur Lhoka, 13 Jahre Gefängnis,
3. Phuntsok, aus der Präfektur Kongpo (Nyingtri), später wohnhaft in Lhasa, 13 Jahre Gefängnis,
4. Tenzin Dawa aus dem Bezirk Tsome (chin. Cuomei xian), Präfektur Lhoka, 2 Jahre Gefängnis,
5. Rigden aus dem Bezirk Dranang, Präfektur Lhoka, 2 Jahre Gefängnis.

Die gelehrten Gäste wurden genannt als:

1. Tenzin Bhuchung aus dem Kreis Phenpo Lhundup, Bezirk Lhasa, Mönch des Klosters Langthang, 15 Jahre Gefängnis,
2. Tenzin Zoepa aus dem Bezirk Tsome, Präfektur Lhoka, Mönch des Klosters Jowo, 13 Jahre Gefängnis,
3. Gelek aus dem Bezirk Lhodrag (chin. Luoza xian), Präfektur Lhoka, Mönch des Klosters Sang Ngag Choekhor, 2 Jahre Gefängnis,
4. Ngawang Tenzin aus dem Bezirk Nagartse (chin. Lianggarze xian), Präfektur Lhoka, Mönch des Klosters Khathok, 2 Jahre Gefängnis.

Als Folge der Protestaktion hielten die Behörden das Kloster Samye praktisch neun lang Monate geschlossen, bis zum November 2008. Es ist nichts über das Gefängnis bekannt, in das die Verurteilten verbracht wurden, noch über ihren gesundheitlichen Zustand.

Das TCHRD verurteilt die Haftstrafen für diese neun tibetischen Mönche schärfstens, denn sie haben lediglich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und dabei in keiner Weise der chinesischen Verfassung zuwidergehandelt. Da sie nichts anderes getan haben, als ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit gewaltlos auszuüben, fordert das TCHRD die chinesischen Behörden zur unverzüglichen und bedingungslosen Freilassung der Verurteilten auf.

Es ist entsetzt darüber, daß den tibetischen Buddhisten durch die unerhörte Menschenrechtsverletzung der Schließung einer religiösen Institution über Monate hinweg ihr Recht auf die Freiheit der Religion und Ausübung derselben verweigert wurde.

In der Vergangenheit gab es schon öfters Berichte über Selbstmorde infolge der unerträglichen psychischen Folterung, denen die tibetischen Gläubigen ausgesetzt werden. Als Reaktion auf die unsägliche Unterdrückung, welcher sie durch die chinesischen Sicherheitskräfte ausgesetzt sind, versuchten schon viele der gequälten Tibeter sich selbst umzubringen, um der ständigen physischen und psychischen Tortur zu entgehen. Im letzten Jahr nahmen sich sogar Mönche das Leben, die eigentlich für ihre Geduld und ihre psychische Widerstandsfähigkeit selbst in verzweifelten Situationen bekannt waren. Solche Fälle machen deutlich, daß die tibetischen Mönche an der Grenze ihrer Leidensfähigkeit angelangt sind und durch die Repression der chinesischen Behörden in einen Zustand extremer Hilflosigkeit getrieben werden.

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