(openPR) Oft kommt sie ungelegen, die Mitteilung der Polizei, daß ein bis hierher unbescholtener Bürger ins Visier der Fahnder geraten ist. “Ihnen wird zur Last gelegt …” liest man auf dem grauen Altpapier. Und etwas weiter unten steht dann das Furcht einflößende Wort “Vorladung“. Was genau die Polizei von dem Bürger will, bleibt meist im Dunkeln.
Es bieten sich nun verschiedene Varianten, wie man auf so ein Schreiben reagiert.
Man könnte der Vorladung folgen und die vielen Fragen der Polizei beantworten. Das wäre die schlechteste aller denkbaren Möglichkeiten. Denn solange man den Hintergrund der Fragen nicht kennt, können (werden!) die Antworten in aller Regel falsch verstanden werden.
Man könnte gar nicht reagieren. Das ist auch nicht ratsam, weil man dann die Möglichkeit aus der Hand gibt, auf das Verfahren Einfluß zu nehmen. Im schlimmsten Fall bekommt man dann ein paar Wochen später nochmal Post; das könnte dann ein Strafbefehl oder die Anklageschrift sein.
Man könnte der Polizei schriftlich(!) absagen und gleichzeitig selbst Akteneinsicht beantragen. Das ist schon sinnvoller, aber ein wenig kompliziert und man muß damit rechnen, daß man nicht die vollständige Akte als (teure) Kopie auf den heimischen Tisch bekommt.
Man könnte sofort einen Strafverteidiger beauftragen und sich von ihm beraten lassen. Das ist die optimale Reaktion auf die Mitteilung, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Allerdings ist das mit Kosten verbunden, die man nicht unbedingt (jetzt schon) ausgeben möchte.
Es gibt eine weitere sinnvolle Möglichkeit, die unsere Kanzlei nun anbietet. Die Akteneinsicht für 30 Euro. Wie das geht, was man damit erreicht und was man dafür tun muß, haben wir hier auf unserer Website zusammen gefaßt: http://www.kanzlei-hoenig.de/akteneinsicht.html



















