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KOPPELIN: Maastricht-Kriterien im Grundgesetz verankern

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BERLIN. Der Parlamentarische Geschäftsführer und Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Jürgen , erklärt:

Um eine zukünftige Konsolidierung der Bundesfinanzen zu erreichen, ist es notwendig, die Maastricht-Kriterien ins Grundgesetz aufzunehmen. Nur mit einem angemessenen Schuldenstand der Staatsverschuldung bleiben zukünftige Generationen handlungsfähig.

Durch die Aufnahme der Maastricht-Kriterien ins Grundgesetz, stünde die Bundesregierung in der Beweispflicht, eine Defizitüberschreitung verhindert zu haben. Dadurch wäre bei einer Nichtbeachtung des Grundgesetztes eine gerichtliche Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht möglich, und die Bundesregierung müßte nachweisen, dass sie alles getan hat, um die Defizitüberschreitung zu verhindern.

So kann der Spardruck auf die deutschen Politiker deutlich erhöht und zusätzlich die Haushaltsdisziplin verbessert werden.

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