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Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schadet dem Verbraucher

10.12.200818:54 UhrVereine & Verbände

(openPR) Die Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und die darin bestätigte Entwicklung in der Rechtsprechung waren durchaus als Fortschritt zu bewerten. Die Rechtsprechung hat jedoch bislang auch Markt- und Meinungsforschung der Direktwerbung gleichgestellt. Diese Entwicklung rief wiederum erheblichen Widerstand der Markt- und Meinungsforschungsindustrie auf den Plan. Diese regen seit langem an, die Markt- und Meinungsforschung durch eine entsprechende Ergänzung des UWG aus dem Kreis der geschäftlichen Handlungen und damit aus dem Anwendungsbereich des UWG herauszunehmen.
Der Gesetzgeber ist nun dabei, diesem Druck zum Schaden der Bürger nachzugeben. Zukünftig wären Anrufe zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung zulässig. Es droht damit ein neues Schlupfloch für Werbung in der Größe eines Scheunentors für Belästigungen durch diverse Callcenter in echtem oder vorgeschobenen Forschungsinteresse.

Daher schlagen die Spamgegner beim Antispam e.V. Alarm und wenden sich in einem Brandbrief an die Entscheidungsträger in den Gesetzgebungsorganen. Sie appellieren darin, die geplante Änderung des UWG in dem entsprechenden Punkt noch einmal zu überdenken.
Einen ausführlichen Artikel zu diesem Brandbrief finden Sie auf der Website des Antispam e.V. unter http://www.antispam.de/

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