Die Privatwirtschaft gerät durch die Konkurrenz öffentlicher Unternehmen zunehmend unter Druck. Unter dem Deckmantel der Daseinsvorsorge stoßen vor allem Kommunen in immer neue Geschäftsfelder vor, z. B. im Bereich des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus. Leidtragende dieser Entwicklung sind insbesondere kleine und mittlere Betriebe in Mittelstand und Handwerk, die - anders als kommunale Unternehmen - weder über eine garantierte Finanzausstattung noch über günstige Finanzierungsmöglichkeiten verfügen und zudem einem permanenten Insolvenzrisiko unterliegen. Nach geltendem Recht haben die Unternehmen praktisch keine Möglichkeit, sich gegen diesen unfairen Wettbewerb zu wehren. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dessen Novellierung z. Zt. ansteht, wäre ein geeigneter Ort, der zuweilen hemmungslosen erwerbswirtschaftlichen Betätigung der Kommunen wirksam Grenzen zu setzen. Die Bundesregierung versteckt sich statt dessen hinter systematischen Bedenken und ist !
der Ansicht, derartige Vorschriften gehörten nicht in das UWG, sondern in die Gemeindeordnungen der Länder. So wandert der schwarze Peter von einem zum anderen, und auf der Strecke bleibt der Mittelstand, als wäre die Zahl der Insolvenzen nicht schon hoch genug. Die FDP wird sich an diesem Spiel nicht beteiligen und das Gesetzgebungsverfahren nutzen, den Schutz vor unfairem kommunalen Wettbewerb im UWG fest schreiben zu lassen. Sollte dies nicht gelingen, fällt Deutschland zurück in eine Staatswirtschaft, die angesichts des Scheiterns des Sozialismus längst überwunden schien.