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Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz stärkt den Wettbewerb und damit die Verbraucher

27.10.201113:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz stärkt den Wettbewerb und damit die Verbraucher
Dr. Lutz Knopek, MdB
Dr. Lutz Knopek, MdB

(openPR) Am Freitag entscheidet der Deutsche Bundestag über eine Neuregelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. „Ich bin der Auffassung, dass mit der Gesetzesänderung mehr Wettbewerb für langfristig niedrigere Preise und eine Verbesserung des Recyclings im Abfallrecht erreicht wird, ohne dass die kommunalen Entsorgungsbetriebe an den Rand gedrängt werden“, so Dr. Lutz Knopek, Mitglied im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.



Entsprechend verwundert zeigt sich Knopek über die Bedenken des Göttinger Landrats Reinhard Schermann (CDU), der eine Aushöhlung der Daseinsvorsorge befürchtet. Schließlich blieben die Kommunen für die Hausmüllentsorgung wie bisher umfassend verantwortlich. Zwar wären mit der Novellierung zur hochwertigen Verwertung werthaltiger Haushaltsabfälle auch gewerbliche Sammlungen generell zulässig, jedoch werde eine „Rosinenpickerei“ durch die gesetzlichen Anforderungen ausgeschlossen. Private Sammlungen sind den Kommunen so etwa drei Monate vorher anzuzeigen und für drei Jahre zu garantieren. „Dadurch wird verhindert, dass Privatfirmen Wertstoffe nur in Zeiten hoher Preise abholen und die Kommunen in Zeiten geringer Marktpreise im Regen stehen gelassen werden“, so Knopek.

Während Teile der Kommunen zu viel Wettbewerb und einseitige Vorteile für Private befürchteten, kritisiere die Wirtschaft, dass die kommunalen Entsorger einseitig gestärkt worden seien. „Diese gegensätzlichen Positionierungen zeigen, dass wir keine Seite übervorteilen. Wir stehen dazu, mehr Wettbewerb zuzulassen, weil dieser am ehesten zu effizienten Strukturen führt und damit am Ende unseren mittel- und langfristigen Zielen stabiler Müllgebühren und höheren Recyclingquoten am nächsten kommt“, so Knopek weiter.

Die Kommunen hätten dabei die Möglichkeit, die gewerbliche Sammlung zu verhindern, wenn sie ein hochwertiges und verbraucherfreundliches Entsorgungssystem für den jeweiligen Abfall vorhielten. Damit könne die Kommune ihr eigenes hochwertiges Sammelsystem – zum Beispiel Altpapiertonnen – beibehalten. Dies gelte selbst dann, wenn es etwas teurer sei. Gleichzeitig könnten Privatunternehmen eigene Sammlungen durchführen, wenn sie einen besseren Service als die Kommunen vorhielten. „Hier kann demnach von einer Benachteiligung der kommunalen Entsorger keine Rede sein“, findet der FDP-Umweltpolitiker.

Zudem lege die Neuregelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Rechtsgrundlage für eine deutliche Vereinfachung zugunsten der Bürger: Plastik- und Metallabfälle sollen künftig einheitlich erfasst werden. Bislang dürfen nur Verpackungen in gelben Tonnen oder Säcken entsorgt werden. „Mit der Wertstofftonne wird es möglich sein, Joghurtbecher und Legosteine gemeinsam und nicht mehr getrennt zu sammeln“, so Knopek zuversichtlich.

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