openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Irreführende Blickfangwerbung mit Aktionsangebot

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart grprainer.com führen aus: Eine Verbraucherbank warb auf der Startseite ihrer Homepage mit einem Aktionsangebot, welches attraktive Zinsen für Tagesgeld beinhaltete. Jedoch galt dieser hohe Zinssatz nur bis zu einem Anlagebetrag von 5.000 Euro. Bei einer Summe über diesem Betrag lag der Zinssatz weit darunter. Hierüber klärte die Bank aber nicht schon auf der Aktionsseite auf, sondern erst während des Vorgangs der Kontoeröffnung. Das Landgericht (LG) Mönchengladbach soll in seinem Urteil (Az.: 8 O 18/13) entschieden haben, dass diese Werbung der Bank irreführend und wettbewerbswidrig sei.



Die mit den angebotenen Zinssätzen verbundenen Bedingungen und Einschränkungen hätten bereits für den Verbraucher deutlich sichtbar neben der Blickfangwerbung erläutert werden müssen. Das Gericht führte weiter aus, dass durch dieses Vorgehen der Bank dem potenziellen Kunden wesentliche Informationen nicht genannt würden. Die Anlagesumme und die damit verbundenen Zinssätze seien für die Entscheidungsfindung des Verbrauchers wichtig und dies werde ihm in unlauterer Weise vorenthalten. Erst auf der dritten Unterseite während der Kontoeröffnung werde auf die niedrigeren Zinssätze bei einem Anlagebetrag von über 5.000 Euro hingewiesen und auch dann sei nicht gewährleistet, dass der Verbraucher die Informationen erhalte.

Unter unlauterem Wettbewerb versteht man das Verhalten von Unternehmen, welches gegen die guten Sitten verstößt. Gegen solche Handlungen kann in vielen Fällen vorgegangen werden.

Verbraucher und Mittbewerber werden durch die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt. Außerdem wird hierdurch der rechtmäßige und unverfälschte Wettbewerb ermöglicht. Neben Unterlassungsansprüchen können sich aus einem Verstoß gegen das UWG auch Schadensersatzansprüche und Herausgabeansprüche des erlangten Gewinns ergeben.

Unternehmen sollten sicher gehen, dass sie keine Wettbewerbsverstöße begehen. Die Hilfe eines im Wettbewerbsrecht tätigen Anwalts sollte möglichst schon in Anspruch genommen werden bevor Werbemaßnahmen vorgenommen werden. Auch bei Verstößen durch Mittbewerber kann er helfen den Sachverhalt zu prüfen und Ansprüche durchzusetzen. Wichtig ist es im Falle eines Wettbewerbsverstoßes die Fristen zu beachten, denn oft ist zügiges Handeln geboten.

http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 739804
 100

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Irreführende Blickfangwerbung mit Aktionsangebot“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplantBild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Für die Anleger des Modeherstellers Laurèl GmbH könnte es teuer werden. Sie sollen massiven Einschnitten bei den Anleihebedingungen zustimmen und unterm Strich viel Geld verlieren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im November 2012 hatte die Laurèl GmbH eine Mittelstandsanleihe (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2017 begeben (ISIN…
Bild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf VerkaufBild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vieles deutet darauf hin, dass die Container der insolventen Magellan Maritime Services verkauft werden. Dies ist ein Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung, die am 18. Oktober in Hamburg stattfand. Weiterhin beschloss die Versamml…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Irreführende Blickfangwerbung mit GarantieversprechenBild: Irreführende Blickfangwerbung mit Garantieversprechen
Irreführende Blickfangwerbung mit Garantieversprechen
… München und Stuttgart führen aus: Schon der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. Oktober 2015 klare Vorgaben an die sog. Blickfangwerbung formuliert (Az.: I ZR 260/14). So stellten die Karlsruher Richter klar, dass Unternehmen, die in ihrer Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html)bestimmte …
Fallstrick irreführende Werbung
Fallstrick irreführende Werbung
… Platzierung falsch dargestellt ist, die Fundstelle nicht hinreichend benannt ist oder zu klein dargestellt ist oder mit veralteten Ergebnissen neue Produkte dargestellt werden. 3. Blickfangwerbung Keineswegs grundsätzlich unzulässig ist die Werbung mit einer Blickfangwerbung: Wenn im Blickfang einer Anzeige mit einer Aussage geworben wird, die so nicht …
Bild: 2.3 Mbit/s G.SHDSL Aktion bei KGT new mediaBild: 2.3 Mbit/s G.SHDSL Aktion bei KGT new media
2.3 Mbit/s G.SHDSL Aktion bei KGT new media
… zahlreicher weiterer professioneller Features, bietet dieses Aktionspaket ein hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis. Ein T-DSL- oder Telefonanschluss der Deutschen Telekom ist nicht notwendig. Das Aktionsangebot erstreckt sich über den Zeitraum vom 16.05. - 15.06.2008 und gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von SDSL am gewünschten Standort. Weitere …
Actebis Peacock und pcvisit Software: Aktionsangebot und schneller „Bildschirm-Durchblick“
Actebis Peacock und pcvisit Software: Aktionsangebot und schneller „Bildschirm-Durchblick“
AxiCom-PR, PR-Nr. Act 04/05, Januar 2005 Actebis Peacock und pcvisit Software: Aktionsangebot und schneller „Bildschirm-Durchblick“ Soest, 10. Januar 2005 — Fachhändler profitieren von Januar bis Ende Februar von einem ganz besonderen Aktionsangebot, das Actebis Peacock gemeinsam mit seinem neuen Kooperationspartner, der pcvisit software ag, anbietet: …
Bild: BGH: Irreführende Blickfangwerbung bei bedeutsamen KaufentscheidungenBild: BGH: Irreführende Blickfangwerbung bei bedeutsamen Kaufentscheidungen
BGH: Irreführende Blickfangwerbung bei bedeutsamen Kaufentscheidungen
Bei einer Blickfangwerbung müssen mögliche fehlerhafte Vorstellungen durch einen deutlichen Hinweis aufgeklärt werden. Das gilt auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen, so der BGH. Ist eine Blickfangwerbung dazu geeignet, den Verbraucher in die Irre zu führen, muss dieser durch einen deutlichen Hinweis, der Teil des Blickfangs ist, aufgeklärt …
LG Mönchengladbach: Irreführende Blickfangwerbung
LG Mönchengladbach: Irreführende Blickfangwerbung
… Richter des LG Mönchengladbach waren der Auffassung, dass die mit den angebotenen Zinssätzen verbundenen Bedingungen und Einschränkungen schon deutlich sichtbar neben der Blickfangwerbung hätten erläutert werden müssen. Ferner war das Gericht der Ansicht, dass mit diesem Vorgehen den potenziellen Kunden wesentliche Informationen nicht genannt würden. …
Cortal Consors mit neuem Tagesgeldangebot am Markt
Cortal Consors mit neuem Tagesgeldangebot am Markt
… pro Jahr. Auch hier beträgt der Anschlusszins derzeit 2,10 Prozent pro Jahr, was dazu führt, dass sich dieses noch bis Ende Juni 2009 erhältliche Aktionsangebot mit einer Verzinsung von derzeit 4,09 Prozent für die ersten zwölf Monate im Spitzenfeld aktueller Vergleiche und Rechner – wie etwa auf http://www.tagesgeldrechner.info/tagesgeld/vergleich – …
Bild: KG Berlin: Irreführende Werbung mit "Bestpreis-Behauptungen"Bild: KG Berlin: Irreführende Werbung mit "Bestpreis-Behauptungen"
KG Berlin: Irreführende Werbung mit "Bestpreis-Behauptungen"
Vorsicht bei "Bestpreis-Behauptungen" in der Werbung. Sie können eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung darstellen und gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Klappern gehört bekanntlich zum Handwerk und natürlich auch zur Werbung. Reklamehafte Übertreibungen sind durchaus erlaubt, wenn sie nicht zu weit führen und unwahre Spitzenstellungsbehauptungen …
Bild: Große Knaller-Aktion: yourfone.de senkt Preis für Samsung Galaxy S3 bis zum 28.02.Bild: Große Knaller-Aktion: yourfone.de senkt Preis für Samsung Galaxy S3 bis zum 28.02.
Große Knaller-Aktion: yourfone.de senkt Preis für Samsung Galaxy S3 bis zum 28.02.
… supergünstige 399,00 EUR an. Die Kunden leisten beim Kauf eine Einmalzahlung von nur 39,00 EUR. Danach werden monatlich 15,00 EUR Handyrate berechnet. Mit diesem sensationellen Aktionsangebot liefert yourfone.de ein echtes „Preiswunder“ und sorgt erneut für frischen Wind auf dem Markt. Das Offer gilt bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags und ausschließlich für …
Bild: Gesundheit & Fitness in Achern - Das Aktionsangebot im Oktober 2017Bild: Gesundheit & Fitness in Achern - Das Aktionsangebot im Oktober 2017
Gesundheit & Fitness in Achern - Das Aktionsangebot im Oktober 2017
… in den Herbst 2017. Und das zum Vorteil für diejenigen, die sich im Oktober für mehr Wohlbefinden durch Bewegung entscheiden. Denn im Aktionsangebot erhalten Neumitglieder bei Abschluss eines „6-Monate Standard“ Vertrags einen Gratis-Trainingsmonat. Ein ausführlicher Gesundheits-Check, der neben einer individuellen Trainingsplanung auch eine ärztliche …
Sie lesen gerade: Irreführende Blickfangwerbung mit Aktionsangebot