openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Fallstrick irreführende Werbung

11.10.201709:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Unzulässige Werbeaussagen sind ein von Unternehmen häufig unterschätztes Problem: Unternehmen sollten diese unzulässigen Werbeaussagen vermeiden
------------------------------

Wer in der Werbung unzulässige Werbeaussagen verwendet riskiert nicht nur die Inanspruchnahme auf Unterlassung durch einen Konkurrenten - darüber hinaus droht der Verlust der in die Werbemaßnahme investierten Kosten. Rechtsanwalt Jens Ferner gibt einen Überblick über ausgewählte Probleme im Bereich irreführender Werbung.



Was ist irreführende Werbung?

Wer am geschäftlichen Verkehr teilnimmt handelt jedenfalls dann irreführend, wenn sein Verhalten geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen hervorzurufen und eine Entscheidung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen. Eine Irreführung liegt dann vor, wenn die durch das Verhalten hervorgerufene Vorstellung mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt. Ausschlaggebend ist grundsätzlich die Vorstellung des verständigen Durchschnittsverbrauchers. Das OLG München (6 U 3973/16) fasst dies so zusammen "Erforderlich ist, dass die Angabe geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über marktrelevante Umstände hervorzurufen und die zu treffende Marktentscheidung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen".
Dabei sind folgende Werbemaßnahmen besonders kritisch zu sehen:

1. Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Man sollte davon absehen mit etwas zu werben, was selbstverständlich ist. Hierbei geht es darum, etwas ohnehin zu gewährendes so darstellen, als wäre es eine Besonderheit. Dies kann etwa der Fall sein, wenn gesetzliche Gewährleistungsrechte plötzlich als besondere Leistung dargestellt werden. Hierbei gibt es mehrere "Klassiker", die kritisch sein können, so insbesondere:

- Betonung eines Widerrufsrechts
- Betonung von "24 Monate Gewährleistung"
- Betonung dass es sich um echte Ware und keine Fälschung handelt

2. Werbung mit Testergebnissen

Wenn ein Produkt positive Testergebnisse erhalten hat, so gibt Grundregeln zur Werbung mit solchen Testergebnissen und wenn diese nicht Beachtet werden, kann es Streit geben. Sie sollten darauf achten, Testergebnisse nicht falsch oder verfälschend darzustellen, etwa indem wichtige Umstände verschwiegen werden, die eigene Platzierung falsch dargestellt ist, die Fundstelle nicht hinreichend benannt ist oder zu klein dargestellt ist oder mit veralteten Ergebnissen neue Produkte dargestellt werden.

3. Blickfangwerbung

Keineswegs grundsätzlich unzulässig ist die Werbung mit einer Blickfangwerbung: Wenn im Blickfang einer Anzeige mit einer Aussage geworben wird, die so nicht stimmt und durch einen Sternchenhinweis erläutert werden muss, kann dies zulässig sein. Hier sind aber mitunter hohe Anforderungen an die Gestaltung der Anzeige zu stellen, damit keine unzulässige Aussage im Blickfang vorliegt und insbesondere sollte die Klarstellung am Blickfang teilhaben.

4. Lockangebote

Besondere Vorsicht gilt auch bei "Lockangeboten": Dies wenn besonders beliebte Ware günstig beworben wird, aber keine längerfristige Verfügbarkeit sicher gestellt ist. Es muss hinreichend kommuniziert werden, in welcher Form ein frühzeitiges Ende des Angebots zu erwarten ist, wobei ein zu früher Ausverkauf wohl grundsätzlich kritisch zu sehen ist.

5. Bewerbung von Lebensmitteln

Positive körperbezogene Adjektive in Verbindung mit Lebensmitteln sollten ebenfalls grundsätzlich geprüft werden, etwa bei Bier oder Wein mit dem Adjektiv "bekömmlich". Nur noch unter sehr speziellen Umständen wird eine solche Werbung heute wohl noch möglich sein.

6. Preiswerbung

Ebenfalls unzulässig sind Werbeaussagen, die einen erheblich reduzierten Preis in Aussicht stellen, der aber so falsch ist. Man sollte davon absehen, Preise anzugeben, die als Vergleichspreise nie verlangt wurden oder nur "pro Forma" kurzzeitig vom Händler in Gebrauch waren. Dies ist letztlich unzulässig, eine Preisreduzierung muss auch eine "echte" Reduzierung sein.

7. Werbung mit Alleinstellungsbehauptung

Keineswegs unzulässig ist es, mit der Behauptung zu werben, in einem Bereich oder mit einem bestimmten Merkmal "der beste", "grösste" etc. zu sein - allerdings muss dies auch stimmen.

8. Werbung mit Geschäftsaufgabe

Es ist nicht grundsätzlich unzulässig darauf hinzuweisen dass der Geschäftsbetrieb eingestellt wird um deswegen spezielle Angebote bereit zu halten. Unzulässig ist es aber, wenn die Geschäftsaufgabe wahrheitswidrig behauptet wird.

9. Werbung mit nicht vorhandenem Ortsbezug

Wenn Sie mit örtlicher Nähe werben möchten, die es so aber nicht gibt, ist Vorsicht angezeigt: Wenn Sie suggerieren, es gebe eine Niederlassung vor Ort, tatsächlich aber die Anfahrt von Auswärts stattfindet bei einem Kundenauftrag, kann dies wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Und auch die Regulierungsbehörde geht aktiv beispielsweise gegen Rufnummern vor, die mit einer Ortsvorwahl verwendet werden, obwohl dort keine Niederlassung vorhanden ist.




------------------------------

Pressekontakt:

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Herr Jens Ferner
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf

fon ..: 0240492100
web ..: https://www.ferner-alsdorf.de
email : E-Mail

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 973463
 189

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Fallstrick irreführende Werbung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Streit um das Laub vom Nachbargrundstück
Streit um das Laub vom Nachbargrundstück
Jährlich im Herbst streiten sich Nachbarn um Laub und Räumpflichten - Rechtsanwalt Ferner zur Rechtslage im Nachbarrecht. ------------------------------ Mit dem Herbstbeginn startet der Laubfall bei Bäumen - Startschuss für einen steten Streitpunkt unter Nachbarn, wenn durch Laub nachbarschaftliche Grundstücke "verschmutzt" werden oder Regenrinnen verstopfen. Tatsächlich kann man sich gegen nachbarschaftliche Beeinträchtigungen des eigenen Grundstücks grundsätzlich wehren - aber es gibt Grenzen dessen, was man erwarten darf. Damn man einen …

Das könnte Sie auch interessieren:

Betongold im adriatischen Trüffelparadies: Wer in Kroatien investiert, sollte den Markt kennen
Betongold im adriatischen Trüffelparadies: Wer in Kroatien investiert, sollte den Markt kennen
… immer günstiger als in Spanien, Italien oder Frankreich. Auf unachtsame Investoren lauern laut Istrien-Immobilien-Experte Andreas Dussmann allerdings diverse landestypische Fallstricke. Erster Fallstrick: Ungeklärte Eigentumsverhältnisse „Nicht nur die fremde Sprache kann für Investoren zur Barriere werden“, sagt Dussmann. Der geborene Münchner lebt …
Europas erste Online-Konferenz zum Thema "Lernen & Arbeiten 2.0“
Europas erste Online-Konferenz zum Thema "Lernen & Arbeiten 2.0“
… der Sponsoren an der WebConference und war darüber hinaus mit einem Vortrag vertreten. Klaus Junginger, Direktor E-Learning der Integrata AG, referierte zum Thema „Fallstrick Mensch“. In diesem Vortrag wurden neue Lernstrategien erläutert und entsprechende Möglichkeiten aufgezeigt wie das Know-how im Unternehmen gesteuert werden kann, um es in bestehende …
Bild: Werbung und Technik: So verstehen sie sich.Bild: Werbung und Technik: So verstehen sie sich.
Werbung und Technik: So verstehen sie sich.
… verstehen – damit er versteht Natürlich ist der Unternehmer selbst immer der Experte auf seinem Gebiet. Was als Wissensvorsprung potenziell nutzbare Vorteile bietet, kann jedoch zum kommunikativen Fallstrick werden – wenn dem Kunden zu viel oder zu wenig zugemutet wird. Wenn wir in unserer Agentur Die Drei! eine Kommunikationsstrategie für ein auf den …
Bild: Abend-Workshop am 10.10.2016, Handelskammer HamburgBild: Abend-Workshop am 10.10.2016, Handelskammer Hamburg
Abend-Workshop am 10.10.2016, Handelskammer Hamburg
… die das Jugendschutzgesetz, Sperrzeiten oder Verwertungsrechte betreffen. Aber auch bei Privatfeiern & Co. können Wissenslücken, beispielsweise zur Versammlungsstättenverordnung, schnell zum Fallstrick werden. Daher gibt dieser Workshop einen Einblick in rechtliche Aspekte geben und gemeinsam mit den Teilnehmern und Experten darüber diskutieren, …
Kostenfalle Geldabheben. Gebühren für fremde Geldautomaten erneut gestiegen
Kostenfalle Geldabheben. Gebühren für fremde Geldautomaten erneut gestiegen
… genügend Geldautomaten in der Heimatregion gibt. Inzwischen bieten viele Banken Kreditkarten an, mit denen auch an fremden Automaten kostenfrei Geld abgehoben werden kann. Jedoch gibt es auch in diesem Modell einen Fallstrick: Mehr als 80 Sparkassen haben ihre Automaten für fremde Kreditkarten gesperrt. Weitere Informationen:http://www.geld.de/presse.html
Bild: 3. AIKA Thementag stellt „Social Networks“ in den MittelpunktBild: 3. AIKA Thementag stellt „Social Networks“ in den Mittelpunkt
3. AIKA Thementag stellt „Social Networks“ in den Mittelpunkt
… erfolgreiche Kampagnen vor oder zeigten, wie man Social Media-Marketing rechtssicher gestaltet. Die anschließende Podiumsdiskussion zum Thema „Social Networks – Direkter Draht zum Kunden oder Fallstrick für die Marke?“ wurde von Horizont-Redakteur Olaf Kolbrück moderiert. Fazit: Social Media ist schon heute aus dem Kommunikations-Mix nicht mehr wegzudenken. Die …
Bild: Führungskräfteberater Dindorf: Kennt die agile Verwaltung Verlierer?Bild: Führungskräfteberater Dindorf: Kennt die agile Verwaltung Verlierer?
Führungskräfteberater Dindorf: Kennt die agile Verwaltung Verlierer?
… der Hierarchie auf“, sagt Rolf Dindorf. Den richtigen Spielzug macht somit jener Beschäftigte im öffentlichen Sektor, der in diese Projektgruppen wechselt. Doch der Fallstrick droht jenen Mitarbeitenden in öffentlichen Einrichtungen, die für Stabilität, Verbindlichkeit und Umsetzung der Vorgaben arbeiten. Eben jenes Standardisierte und Regulierte, dass …
Reform ignoriert Belange der Freien Berufe
Reform ignoriert Belange der Freien Berufe
… die Erben von Freiberuflern gegenüber anderen Berufsgruppen erheblich diskriminiert und müssen finanzielle Nachteile in Kauf nehmen.“ Es wartet noch ein weiterer Fallstrick auf die Freiberufler. Laut vorliegendem Diskussionsentwurf einer Durchführungsverordnung kann der gemeine Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt werden. Dies aber ist …
Bild: Integrata bei der WebConference "Lernen & Arbeiten 2.0“Bild: Integrata bei der WebConference "Lernen & Arbeiten 2.0“
Integrata bei der WebConference "Lernen & Arbeiten 2.0“
Stuttgart, 07.05.2013 Der unabhängige Qualifizierungsanbieter Integrata AG wird mit einem Vortrag zum Thema „Fallstrick Mensch“ an der WebConference „Lernen & Arbeiten 2.0“ am 15. Mai 2013 teilnehmen. Die Online Veranstaltung ist ganztägig und wird von der HRM Lounge, einem Zusammenschluss mehrerer HR-Netzwerke, veranstaltet. Im Rahmen der WebConference …
Bild: Fallstricke bei einer online Immobilienbewertung Bild: Fallstricke bei einer online Immobilienbewertung
Fallstricke bei einer online Immobilienbewertung
FALLSTRICK 1: DER VERKAUF IHRER DATENDurch Ihre Sucheingaben und Ihr Nutzererverhalten, identifizieren die Algorithmen von großen Immobilienportalen sehr schnell, ob es sich bei Ihnen um einen Immobilienbesitzer handelt oder ob Sie vielleicht doch nur ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Im ersten Fall, wird Ihnen umgehend Werbung für eine kostenlose …
Sie lesen gerade: Fallstrick irreführende Werbung