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Teilkasko übernimmt Reparaturkosten bei Orkan- und Sturmschäden

01.01.200410:00 UhrVereine & Verbände

(openPR) 28. Oktober 2002 - Autofahrer, deren Fahrzeuge durch Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden, bekommen laut ADAC ihre Kosten ersetzt, wenn sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Dies gilt sowohl für Zerstörungen durch Sturm als auch für Schäden nach Überschwemmungen. Beschädigungen, die zum Beispiel durch heruntergefallene Dachziegel entstanden sind, werden ebenfalls von der Kaskoversicherung ersetzt.

Besteht keine Kaskoversicherung, kann der Geschädigte versuchen, seinen Schaden vom Hausbesitzer oder demjenigen ersetzt zu bekommen, dessen Baum die Ursache für den Schaden war. Dies hat jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn dem Gebäudeeigentümer oder dem Eigentümer des Baumes eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Baum oder das Dach nicht regelmäßig auf marode Stellen hin kontrolliert worden war.

Sollte die Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sein, können neben den Schäden am Kfz unter Umständen auch die Wertminderung, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung und die Pauschale für Telefonate und sonstige Ausgaben gefordert werden.

 

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