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Gebäudeversicherung – Gegen Sturmschäden versichert?

(openPR) 05.01.2012. Spätestens seit den Winterstürmen „Wiebke“ und „Lothar“ und dem Orkan „Kyrill“ wissen die Deutschen über die Macht und Zerstörungsgewalt von Stürmen. Selbst Tropenstürme machen vor Europa nicht mehr Halt. Tobte bereits Sturmtief „Ulli“ am 03.01.2012 mit Böen bis zu 120 Stundenkilometern über deutsche Küsten und Berge, so wird für Donnerstag das noch stärkere Sturmtief „Andrea“ erwartet. Die Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes warnen vor orkanartigen Böen bis weit ins Binnenland hinein.

Bei diesen Windgeschwindigkeiten fallen nicht nur Wälder und Landschaftsflächen dem Orkan zum Opfer. Direkte Sturmschäden richten vor allem an Wohngebäuden, wie beispielsweise abgedeckte Dächer, hohe Schäden an.

„Weitere Beschädigungen können auch durch indirekte Einwirkungen, wie Starkregen und Hagel entstehen. Es ist keine Seltenheit, dass tennisballgroßer Hagel Rollläden und Jalousien beschädigt. Oder die Kellerräume werden durch Starkregen geflutet“, informiert Siegfried Karle, Präsident der Heilbronner Verbraucherorga-nisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.

Die Versicherungsgesellschaften regulieren entstandene Sturmschäden erst bei einer nachgewiesenen Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala, dies entspricht einer Geschwindigkeit von 62 bis 74 Stundenkilometern. Voraussetzung für eine Regulierung des Sturmschadens ist natürlich, dass diese Risiken in der Gebäudeversicherung mit eingeschlossen wurden.

„Die meisten Versicherer akzeptieren als Nachweis eines entstandenen Sturmschadens auch, wenn in der näheren Umgebung Schäden durch Sturm mit Windstärke 8 aufgetreten sind. Lokale Presseberichte helfen dabei.“, klärt der Fachmann auf.

Weitere Informationen zum Thema stellt die GVI unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik Gratis „Unwetterschäden und Versicherung“ zur Verfügung.

Wer eine Überprüfung seines bestehenden Versicherungsschutzes wünscht, kann zudem den kostenlosen Versicherungs-Check der Heilbronner Verbraucherorganisation nutzen. Sie finden die entsprechenden Informationen ebenfalls auf der Vereins-Homepage unter dem Menüpunkt „Versicherung“. Der Absicherungs-Check kann auch unter dem Stichwort „Absicherungs-Check“ bei der GELD UND VERBRAUCHER e.V., Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn, Tel. (0 71 31) 91 33 20, Fax. (0 71 31)91 33 21 19 oder per E-Mail E-Mail angefordert werden.

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