(openPR) Die Enzyklika Humanae vitae hat in diesem Jahr ihr 40-jähriges Jubiläum und es droht unserer säkularisierten Gesellschaft neues Ungemach über die unselige Debatte nicht nur der Empfängnisverhütung. Der durchaus streitbare Wiener Kardinal Schönborn hat mit seiner sog. „Jerusalemer Predigt“ für frischen Wind gesorgt und es steht zu vermuten an, dass nunmehr eine ebenso zähe, wie im Übrigen auch leidige Debatte über die Folgen der sog. „Königsteiner Erklärung“ der Deutschen Bischofskonferenz und der Mariatroster-Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz entfacht wird.
Hierzulande hat Kardinal Meißner sich u.a. 2001 in einem Interview für den „Rheinischen Merkur“ (Nr. 2/2001) für eine Revision der „Königsteiner Erklärung“, mit der die Deutsche Bischofskonferenz 1968 im Gegensatz zur ganzen kirchlichen Tradition und insbesondere zur Enzyklika „Humanae vitae“ den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel u.U. für sittlich erlaubt erklärte, ausgesprochen:
„Auch Kardinal Höffner war überzeugt, dass sie korrigiert werden muss, und er hat dem Papst das versprochen. In meiner Anwesenheit hat der Papst dem jetzigen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz schon mehrere Male gesagt, das Versprechen von Kardinal Höffner sei noch einzulösen. Diese Erklärung von 1968, mit der der Gebrauch von empfängnisverhütenden Mitteln für deutsche Katholiken gewissermaßen legitimiert wurde, stand am Anfang einer Kausalkette, die dem Leben nicht förderlich war. Wir Bischöfe müssen sie korrigieren“ (zit. nach Der Fels 3/2001, S. 91).
Nun – der Zeitpunkt für die Korrektur der „Königsteiner Erklärung“ scheint gekommen zu sein, zumal der Wieder Kardinal Schönborn – mit meinen Worten umschrieben – wohl einen „Sündenfall“ in den jeweiligen Erklärungen erblickt.
Die Zeit für eine Wiederbelebung der Debatte scheint aber auch günstig zu sein, befinden wir uns doch ganz aktuell in einem „Kulturkampf“ um die vermeintlich höheren ethischen und moralischen Werte in unserer Gesellschaft, in der insbesondere die katholische Kirche um ihren moralischen Autoritätsanspruch in gewichtigen Fragen des Leben, aber auch des Sterbens bangen muss. Da macht es Sinn, einen „Mehrfronten-Glaubenskrieg“ zu entfachen, der uns alle unversehens in die 68er zurückkatapultiert. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Ärzteschaft an die „Ulmer Denkschrift“ wieder erinnert wird, die allerdings im vorauseilenden Gehorsam und offensichtlich der Verpflichtung höherer sittlicher Werte folgend bereits 1964 verfasst wurde. Namhafte Professoren, Chef- und Fachärzte sind seinerzeit in dem Begründungsteil den Fragen des „Wesen der Sexualität und ihre Degeneration“ und den „wirklichen Ursachen der Abtreibungsseuche“ nachgegangen.
Insgesamt zeichnet sich nach diesseitiger Auffassung eine Entwicklung ab, die wir in einem säkularen Verfassungsstaat mit Argusaugen „überwachen“ sollten. „Spitzengespräche“ oder Predigten aller Orten bereiten offensichtlich eine ethischen Gesinnungswandel ein, bei dem die Kardinäle und Theologen die „Marschroute“ vorzugeben scheinen. Schleichend zeichnet sich eine beginnende Erosion der Säkularität ab, die nicht ohne Folgen für den hiesigen „Kulturkampf“ um grundrechtliche Schutzgarantie bleiben wird. Neben der Debatte um die Patientenverfügung und das selbstbestimmte Sterben rückt ganz aktuell die Problematik des Schwangerschaftsabbruchs wieder in den Fokus der Moralisten, bei der zugleich auch das Institut der Ehe mit seinen Folgen für das partnerschaftliche Für- und Miteinander neu angegangen werden kann. Die vielfach als „Pillen-Enzyklika“ bezeichnete Enzyklika Humanae vitae ist im Begriff, revitalisiert zu werden und es kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden, dass diese zu neuen, aber deswegen nicht minder zweifelhaften „Ehren“ gelangt. Da macht es schon ein wenig Sinn, auch daran zu erinnern, dass diese Enzyklika geradezu paradigmatisch für die latent vorhandenen demokratiepolitischen Defizite in der Katholischen Kirche steht.
Lutz Barth












