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Das Recht der Religionsfreiheit gem. Vatikanum 2 / Dignitatis Humanae

05.11.201212:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) »"Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf Religionsfreiheit hat." [...] Das Konzil hat formell kein Dogma verkündet, das ist wahr. Aber das heißt natürlich nicht, daß in den Texten nicht viele unumstößliche Wahrheiten ausgesprochen sind, die zu leugnen, eine Häresie wäre. [...] Wenn man die Lehre von "Dignitatis Humanae" wirklich als verpflichtende Auslegung des göttlichen Gebotes durch das Lehramt der Kirche begreift, dann ergibt sich daraus eine weitere, oft übersehene Einsicht: Dogmen, feste Überzeugung, Gewißheit führen nicht von sich aus zur Intoleranz.«


Das verkündete ein hochrangiger Sprecher der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), i.e. der V2-"Moraltheologe" und -"Weihbischof" Andreas Laun (Fragen der Moraltheologie heute. Wien 1992, 167-176). Am 26.06.2012 erhielt Laun vom Verf. schriftlich "die Gelegenheit, eine Definition der Begriffe Dogma und Häresie vorzulegen", "sowie mind. ein Beispiel für eine Häresie, zu der es kein Dogma gibt." Am 30.10.2012 antwortete Laun endlich dem Verf.: "Wirklich antworten auf Ihr Schreiben möchte ich nicht, weil es wohl keinen Nutzen für die Seelen der Menschen brächte!"
Zum Begriff Dogma: "Ist eine Wahrheit formell geoffenbart und zugleich von der Kirche definiert, so besitzt sie den höchsten Gewißheitsgrad, die Qualifikation: de fide definita. Es steht unabänderlich und unzweifelhaft fest, daß sie von allen fide divina et ecclesiastica, d. h. mit dem Gott und der Kirche schuldigen Glauben zu glauben ist. Ihr konträres und kontradiktorisches Gegenteil ist häretisch" (Pohle-Gierens, Lehrbuch der Dogmatik, I. Bd., Paderborn (9)1936, 77). Kurzum: Ohne Dogma keine Häresie. D.h. Laun predigt bereits rein formal den direkten Widerspruch (contradictio in adiecto): Gem. Laun gibt es zwar kein Dogma der Religionsfreiheit, aber es gibt immerhin das "Dogma" der Religionsfreiheit, also das "Dogma in Anführungsstrichen". Trotzdem ist die Ablehnung dieses "Dogmas in Anführungsstrichen" gleichwohl ein Häresie, u.z. ganz ohne Anführungsstriche. Kommt hier jetzt jemand nicht ganz mit? Dann hat er immerhin das absolute Fundament der gesamten V2-Ideologie bemerkt: Unlogik zur Potenz! Zu den Begriffen Dogma und Wahrheit s. auch den V2-"Dogmatiker" Walter Kasper (inzwischen V2-"Kurienkardinal"): "Wir müssen uns auf das Wahrheitsverständnis der Schrift einlassen, wie es vor allem im Zeugnis von der Auferstehung deutlich wird. Im Unterschied zu einem sonst weit verbreiteten Wahrheitsverständnis ist die Wahrheit im Sinn der Bibel nicht einfach die Übereinstimmung zwischen dem Denken und der Wirklichkeit (adaequatio rei et intellectus). Die Wahrheit ist vielmehr ein Geschehen, in dessen Vollzug sich die ursprüngliche Voraussetzung erst bewährt. Wahrheit kann man nicht festhalten, Wahrheit stellt sich vielmehr heraus. Wahrheit und Geschichte gehören hier unmittelbar zusammen" (Einführung in den Glauben, Mainz (7)1983, 61). Das Paradebeispiel für den sog. "Selbstwiderspruch" ist der Satz: "Es gibt keine wahren Sätze." Genau auf diesem Selbstwiderspruch erbaut Kasper sein gesamtes System: "Wahrheit kann man nicht festhalten." Wozu äußert Kasper resp. die V2-Gruppe dann überhaupt noch etwas? Wenn Wahrheit nur ein "Geschehen" sein soll, dann ist jeder sprachliche Ausdruck nicht nur unsinnig, sondern schlichtweg irreführend und somit objektiv verwerflich, quasi verbale Umweltverschmutzung. Welchen Stellenwert haben dann Dogmen bei solch einem Anti-Wahrheits-Fetischismus? Kasper verkündet die Lösung: "Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein" (a.a.O., S. 148). D.h.: Wer mit dem Gott und der Kirche schuldigen Glauben an der unfehlbaren und somit notwendig unwandelbaren kirchlichen Lehre (depositum fidei) festhält, der erscheint im V2-Irrlicht als "einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig." Und was meint das jetzige sichtbare Oberhaupt der V2-Gruppe, i.e. Joseph Ratzinger, vulgo "Papst Benedikt XVI.", zur Gott geschuldeten Treue? "Wir müssen in der Tat dem Heute der Kirche treu sein, nicht dem Gestern oder dem Morgen. Und dieses Heute finden wir gerade in den Konzilsdokumenten, weil sie immer so aktuell sind, wie der Diener Gottes Paul VI. und die Konzilsväter sie verkündet haben, in ihrer Vollständigkeit und in ihrem Zusammenhang, ohne Abstriche und ohne Hinzufügungen" (Ansprache 11.10.2012). Die "gestern", d.h. vor V2, verkündeten Dogmen haben in der V2-Ideologie keine Daseinsberechtigung.
Nach diesen abstrakten / formalen Überlegungen zu Dogma und Häresie nun konkret / inhaltlich zum "Dogma der Religionsfreiheit". Das eingangs angeführte Laun-Zitat beginnt mit einem Zitat der V2-Erklärung "Dignitatis Humanae" über die Religionsfreiheit: "Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat." Dieser V2-Satz ist eine unmissverständliche, manifeste Häresie. Papst Pius IX. verurteilt in der Enzyklika "Quanta Cura" (1864) mit höchster Lehrgewalt die "die irrige Meinung", "welche für die katholische Kirche und das Heil der Seelen im höchsten Grad zum Untergang führt, die bereits Unser unmittelbarer Vorgänger seligen Andenkens, Gregor XVI., als Wahnsinn bezeichnet hat, und zwar, die Gewissens- und Religionsfreiheit sei das eigene Recht eines jeden Menschen." Alle in "Quanta Cura" verurteilten Sätze sind ausdrücklich als Häresien verurteilt. Dieser Enzyklika ist zudem eine "Sammlung" ("Syllabus") kirchlich verurteilter Sätze beigefügt, darunter: "77. In unserer Zeit ist es nicht mehr denkbar, daß die katholische Religion als einzige Staatsreligion anerkannt und alle anderen Arten der Gottesverehrung ausgeschlossen werden. 78. Es ist daher lobenswert, in gewissen katholischen Ländern, den Einwanderern gesetzlich die öffentliche Ausübung ihres Kultes zu garantieren." Nanu - kennt die V2-Gruppe noch nicht einmal den Syllabus? Nun ja - den kennt sie zwar ganz genau, aber sie will ganz ausdrücklich nichts davon wissen. Cf. Ratzinger als "Präfekt der Glaubenskongregation": "Wenn man nach einer Gesamtdiagnose für den Text [Vatikanum 2, Gaudium et Spes] sucht, könnte man sagen, daß er (in Verbindung mit den Texten über Religionsfreiheit und über die Weltreligionen) eine Revision des Syllabus Pius' IX., eine Art Gegensyllabus darstellt. [...] Die Aufgabe lautet daher nicht: Aufhebung des Konzils, sondern Entdeckung des wirklichen Konzils und Vertiefung seines wahren Wollens im Angesicht des jetzt Erfahrenen. Dies schließt ein, daß es keine Rückkehr zum Syllabus geben kann, der eine erste Markierung in der Auseinandersetzung mit dem Liberalismus und den heraufsteigenden Marxismus sein mochte, aber kein letztes Wort sein kann" (Theologische Prinzipienlehre. Bausteine zur Fundamentaltheologie", München 1982, 398f.409). Q.e.d.: Die V2-Gruppe verkündet ganz bewusst - auch bzgl. der Religionsfreiheit - kirchlich verurteilte Irrlehren. Katholischer Glaube und V2-Irrglaube schließen einander absolut aus.
Und noch zur - auch von Laun beschworenen - "Toleranz": Man vergesse niemals, mit welch unerbittlicher Brutalität die V2-Gruppe gegen Personen vorgeht, die noch dem "Gestern", d.h. der von Gott formell geoffenbarten und von der Kirche definierten Wahrheit die Treue halten: Z.B. hat die V2-Gruppe den Verf. über viele Jahre mit absurdesten Prozessen überzogen, ihn in den Bankrott pfänden und zu Kerker verurteilen lassen, nur weil er Gegenargumente zur seiner, i.e. der katholischen Position erbeten hat. So wie nun wieder von Laun, genau so reagierten in all den langen Jahren alle V2-Stellen: "Wirklich antworten auf Ihr Schreiben möchte ich nicht". Stattdessen "beantwortete" die V2-Gruppe die Anfragen und Bitten des Verf. mit ruinösen Zivil- und Strafprozessen. Diese gepredigte Toleranz bei gleichzeitig gelebter Intoleranz passt durchaus zu der ganzen sowohl abstrakt-formalen als konkret-inhaltlichen V2-Widersprüchlichkeit. Man muss sich also entscheiden: entweder die Rückkehr zum Syllabus oder die Unlogik der Häresie.

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