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Joseph Ratzinger contra katholische Kirche

17.09.201008:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) "Wenn man nach einer Gesamtdiagnose für den Text [Vatikanum 2, Gaudium et Spes] sucht, könnte man sagen, daß er (in Verbindung mit den Texten über Religionsfreiheit und über die Weltreligionen) eine Revision des Syllabus Pius' IX., eine Art Gegensyllabus darstellt. [...] Begnügen wir uns hier mit der Feststellung, daß der Text die Rolle eines Gegensyllabus spielt und insofern den Versuch einer offiziellen Versöhnung der Kirche mit der seit 1789 [Beginn der französischen Revolution] gewordenen neuen Zeit darstellt. [...] Die Aufgabe lautet daher nicht: Aufhebung des Konzils, sondern Entdeckung des wirklichen Konzils und Vertiefung seines wahren Wollens im Angesicht des jetzt Erfahrenen. Dies schließt ein, daß es keine Rückkehr zum Syllabus geben kann, der eine erste Markierung in der Auseinandersetzung mit dem Liberalismus und den heraufsteigenden Marxismus sein mochte, aber kein letztes Wort sein kann." So Joseph Ratzinger, gerade Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, in seiner Aufsatzsammlung "Theologische Prinzipienlehre. Bausteine zur Fundamentaltheologie", München 1982, 398f.409).


Ratzinger selbst schreibt im zitierten Aufsatz als Fußnote: »"Syllabus" ist die Bezeichnung von achtzig Sätzen, in denen Pius IX. zu den durch die Säkularisation aufgeworfenen geistigen und politischen Problemen seiner Zeit kritisch Stellung nahm. Der Syllabus wurde 1864 an die Bischöfe versandt und führte besonders in Frankreich zu scharfen Auseinandersetzungen" (a.a.O. 398).
Zur Richtigstellung: Am 08.12.1864 veröffentlichte Papst Pius IX. die Enzyklika "Quanta cura", in der er einige Irrlehren unfehlbar verurteilte. Dieser Enzyklika fügte er noch einen "Syllabus" (d.h. "Sammlung"; DS 2901-2980) hinzu mit - z.T. früher - verurteilten Irrlehren. Zumindest soweit diese Irrlehren unfehlbar verurteilt sind, ist auch der Syllabus unfehlbar, also dort hat die Kirche "das letzte Wort" gesprochen. Bzgl. eines möglichen Deutungswandels s. das Dogma: "Wer sagt, es sei möglich, daß man den von der Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen" (NR 61, cf. DS 3043).
Das V2-Gebilde mit ihrem "Gegensyllabus" ist also nicht die katholische Kirche, sondern eben eine "Gegenkirche". Nun ist diese Gegensyllabus-, d.h. Gegenkirche-Mentalität keine Einzelmeinung des Herrn Ratzinger. Bereits bei einem Glaubenspräfekten wäre eine solche Äußerung schon schwerlich zu bagatellisieren, und erst recht jetzt, wo er sich als "Papst Benedikt XVI." ausgibt. Tatsächlich wird bereits in den V2-Texten selbst eine gegenkirchliche Ideologie grundgelegt. Während das kirchliche Dogma die Heilsnotwendigkeit der Kirche lehrt, propagiert V2 die Allerlösung ("Es kommen alle in den Himmel"). Cf. J. Dörmann über den Ratzinger-Vorgänger Karol Wojtyla alias "Papst Johannes Paul II.": "In der heutigen Theologie ist man sich weithin einig: Man versteht die Aussage des Konzils über die Kirche als Sakrament der Einheit in Lumen Gentium 1,1 im Sinn der Allerlösung. Das gilt auch für Kardinal Wojtyla, auch als Papst. [...] Die Neubestimmung des Wesens der Kirche durch das Zweite Vatikanische Konzil ist ein neues Dogma der neuen Kirche, der "Kirche des Konzils"« (Der theologische Weg Johannes Pauls II., Bd. II,1, Sitta 1992, S. 79.81).
Konkret: Unfehlbar verurteilt ist z.B. die Ansicht, die Kirche sei dem Staat unterworfen. Cf. dazu die Verurteilungen im Syllabus: "19. Die Kirche ist nicht eine wahre und vollkommene, völlig freie Gesellschaft und steht nicht auf ihren eigenen und beständigen, von ihrem göttlichen Stifter ihr verliehenen Rechten, sondern es ist Sache der Staatsgewalt, zu bestimmen, welches die Rechte der Kirche und welches die Schranken seien, innerhalb der sie diese Rechte ausüben könne. 20. Die Kirchengewalt darf ihre Autorität nicht ohne Erlaubnis und Zustimmung der Staatsgewalt ausüben."
Die V2-Gruppe behauptet, der Verf. sei kein Katholik. Sie hat dem Verf. aber bekanntlich niemals eine Abweichung vom römisch-katholischen Glauben nachweisen können. Statt dessen beruft sie sich immer wieder darauf, dass die BRD dem Verf. immer wieder unter schwersten Strafen verbietet, sich katholisch zu nennen. D.h. die ganze "Argumentation" sowohl der V2-Gruppe resp. BRD beruht auf einer unfehlbar verurteilten Irrlehre, i.e. der Oberhoheit des Staates über die Kirche. Und wer sich nun für seine Rechtfertigung z.B. auf den Syllabus beruft, dem wird von Ratzinger etc. entgegengeschleudert, "daß es keine Rückkehr zum Syllabus geben kann."
Einem Katholiken ist es also absolut unmöglich, Mitglied der V2-Gruppe zu sein, sogar wenn ihn dafür schwerste Verfolgung u.a. seitens der BRD erwartet.

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