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Flüchtlingskrise und Empfängnisverhütung

09.07.201815:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Eine besonders abwegige Verschwörungstheorie lautet: »Die katholische Kirche predigt seit Papst Paul II mit seiner Enzyklika "Humanae Vitae" das Falsche, weil damit die Empfängnisverhütung verboten wurde. Folglich ist die Kirche für das Elend in Afrika mit verantwortlich, denn hätte es diese Enzyklika nicht gegeben, gäbe es heute einige hundert Millionen Menschen weniger in Afrika.«


Dieses Fehlernest aus gröblichstem Unfug braucht nicht mühsam in allen Einzelheiten vollumfänglich widerlegt zu werden.
Bereits die Spekulation befremdet, ein kirchliches Schweigen über - oder ein kirchliches Empfehlen von - Empfängnisverhütung hätte den Bevölkerungszuwachs in Afrika beeinflussen können, sogar um "einige hundert Millionen Menschen". Zunächst: Wie viele von den Afrikanern sind überhaupt Katholiken? Dann: Wie viele Katholiken - wo auch immer - halten sich überhaupt an moralische Vorschriften? Und wie viele Katholiken kennen resp. berücksichtigen überhaupt den Unterschied zwischen naturrechtlichen, positiv göttlichen und rein kirchlichen Vorschriften? Diese ganze "Hochrechnung" ist also vollkommen absurd.
Zudem sind empfängnisverhütende Mittel wie Kondome oder "Pille" nicht die einzige Möglichkeit, trotz häufigen ehelichen Verkehrs die Zahl der Nachkommenschaft zu begrenzen. Konkret zur "Ausnützung der Zeiten der natürlichen Sterilität (der sogenannten Perioden der Empfängnisfähigkeit) der Frau" erklärte Papst Pius XII. (Ansprache an die Hebammen, 29.10.1951): "Wenn die Anwendung dieser Theorie nichts weiter bedeuten soll, als daß die Ehegatten ihr eheliches Recht auch an den Tagen der natürlichen Unfruchtbarkeit ausüben können, so ist dagegen nichts einzuwenden. Denn damit hindern oder beeinträchtigen sie durchaus nicht den Vollzug des natürlichen Aktes und seine späteren natürlichen Folgen. ... Geht man jedoch weiter, das heißt, erlaubt man, daß der eheliche Akt ausschließlich an jenen Tagen ausgeführt werde, so muß das Verhalten der Eheleute aufmerksamer geprüft werden. ... Wenn schon bei Schließung der Ehe wenigstens einer der Ehegatten die Absicht gehabt hätte, das eheliche Recht – und nicht nur keinen Gebrauch – auf die Zeiten der Unfruchtbarkeit zu beschränken, dergestalt, daß der andere Ehegatte an anderen Tagen nicht einmal das Recht hätte, den Akt zu verlangen, so würde dies einen wesentlichen Mangel des Ehewillens bedeuten, der die Ungültigkeit der Ehe zur Folge hätte. ... Der Ehevertrag, der den Ehegatten das Recht einräumt, die Neigung der Natur zu befriedigen, setzt sie in einen bestimmten Lebensstand ein, eben den Ehestand. Den Gatten nun, die von jenem Recht mittels des spezifischen Aktes dieses ihres Standes Gebrauch machen, legen Natur und Schöpfer die Funktion auf, für die Erhaltung des Menschengeschlechts zu sorgen. Dies ist die charakteristische Leistung, die den eigentümlichen Wert ihres Standes, das bonum prolis (das Gut der Nachkommenschaft) ausmacht. Einzelmensch und Gesellschaft, Volk und Staat, die Kirche selbst hängen in ihrem Dasein nach der von Gott gesetzten Ordnung von der fruchtbaren Ehe ab. In den Ehestand einzutreten, die ihm eigene und nur in ihm erlaubte Möglichkeit ständig zu benützen und sich andererseits immer und mit Überlegung ohne ernsten Grund sein Hauptpflicht zu entziehen, das hieße, sich gegen den Sinn des Lebens selbst zu vergehen."
Die Kirche hat gar kein Recht, die wahre Lehre zu ändern, ganz im Gegenteil: Sie hat die Pflicht, die wahre Lehre zu verkünden, auch in Bezug auf das Wesen der Ehe und die damit verbundenen Pflichten. Dementsprechend erklärte Papst Pius XI. i.J. 1930 in der Enzyklika "Casti connubii":
"Da nun der eheliche Akt seiner Natur nach der Zeugung geweiht ist, so handeln die, welche bei seiner Ausübung ihn absichtlich um seine natürliche Kraft und Wirkung bringen, gegen die Natur und begehen etwas Schimpfliches und in sich Unsittliches. Darum ist nicht zu verwundern, daß auch die heilige Schrift bezeugt: die göttliche Majestät hasse in höchstem Grade diese abscheuliche Handlungsweise und habe sie zuweilen auch mit dem Tode bestraft. ... Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zu Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur; und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld."
S. dazu Mausbach-Tischleder, Katholische Moraltheologie, Münster (8)1937, 173: "Die sorgfältige Wahl und feierliche Form der Worte zwingt wohl, hier an eine abschließende Kathedralentscheidung zu denken."
Cf. W. Rauch, Das Gesetz Gottes in der Ehe, Mainz (2)1934, 83f: "Dieser aktiven und beabsichtigten Verhütung der Empfängnis beim ehelichen Verkehr, auf welche Weise sie auch erstrebt wird, hat die katholische Moraltheologie den ausdrucksvollen Namen abusus matrimonii, Mißbrauch der Ehe, vorbehalten. ... So liegt auch hier die Gegenstellung gegen die Natur (und damit gegen Gott) darin, daß eine Kraft, die aus der göttlichen Weisheit und Schöpfermacht einen ureigenen Sinn hat, zwar gebraucht, aber gerade dieser Sinn in bewußter Tätigkeit ausgeschlossen und unmöglich gemacht wird. - Nach ihrem Urbild in Gen. 38,8-10 wird diese Sünde auch Ehe-Onanismus genannt (onanismus coniugalis)."
Wenn Onanie als erlaubt oder gar empfehlenswert, ja sogar als zwingend notwendig dargestellt wird, spricht daraus eine ungeheuerliche Verwilderung und Verwahrlosung. Absurde Verschwörungstheorien, die sich ausschließlich durch Fälschung der geschichtlichen Tatsachen sowie durch radikale moralische Verkommenheit legitimieren können, verdienen keine Unterstützung.

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