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MoMiG in Kraft – neues Recht der Gesellschafterdarlehen

06.10.200819:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: MoMiG in Kraft – neues Recht der Gesellschafterdarlehen

(openPR) Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist vom Bundestag am 26. 6. 2008 beschlossen worden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. 9. 2008 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Bei entsprechend rechtzeitiger Verkündung im Bundesgesetzblatt ist davon auszugehen, dass das Gesetz am 1. 11. 2008 in Kraft treten wird. Das MoMiG wird das sehr komplizierte Eigenkapitalersatzrecht (§§ 30 ff. GmbHG) deutlich vereinfachen. In diesen Vorschriften ist geregelt, wann ein Kredit, den ein Gesellschafter seiner GmbH gewährt, als Eigenkapital und wann er als (Fremd-)Darlehen anzusehen ist. In der Insolvenz der GmbH ist das Eigenkapital nachrangig gegenüber Darlehen anderer Gläubiger zu behandeln. Die Neufassung hat den Begriff des Eigenkapitalersatzes abgeschafft und in insolvenzrechtlichen Vorschriften das Gesellschafterdarlehen neu geregelt.
Dieses neue Recht der Gesellschafterdarlehen wird von Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau, auf der zehnten NZI-Jahrestagung in Frankfurt am Main am 7. 11. 2008 ausführlich dargestellt. Weitere Vorträge stellen z. B. die aktuellen Entscheidungen des IX. (Insolvenz-)Senats des BGH dar oder behandeln die steuerrechtlichen Folgen der Sanierung.

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