(openPR) Am 29. Mai 2006 hat das Bundesjustizministerium den Entwurf zur Reform des GmbH-Rechts vorgelegt. Wesentliche Neuerungen im Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ sind u.a.:
- Vereinfachung und Beschleunigung der GmbH-Gründung
- Das Mindestkapital wird auf 10.000 € herabgesenkt, davon müssen aktuell nur noch 5.000 € aufgebracht werden.
- Jeder Geschäftsanteil muß nur noch 1 € betragen. Zur leichteren Übertragung von Geschäftsanteilen soll das Verbot, bei der Errichtung der GmbH mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen, aufgehoben werden, ebenso das Verbot, mehrerer Teile von Geschäftsanteilen gleichzeitig an denselben Erwerber zu übertragen.
- Mit dem MoMiG erhält das Cash Pooling eine Rechtsgrundlage.
- Das Eigenkapitalersatzrecht wird vereinfacht und dereguliert: Die Rechtsprechungs- und Gesetzesregeln über die kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen im Insolvenzrecht werden neu geordnet; die Rechtsprechungsregeln nach § 30 GmbH werden aufgehoben. Eine Unterscheidung zwischen „kapitalersetzenden“ und „normalen“ Gesellschafterdarlehen wird es nicht mehr geben.
- Regelung des gutgläubigen Erwerbs: Als Gesellschafter gilt nur, wer in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Ist eine Eintragung in die Liste für drei Jahre unbeanstandet geblieben, gilt der Inhalt dem Erwerber eines Geschäftsanteils gegenüber für richtig.
- Die Missbräuche der GmbH in der Krise sollen durch „Firmenbestatter“ verhindert werden.
Die Inhalte dieses Gesetzentwurfes und weitere Praxisfragen des Gesellschaftsrechts stehen im Mittelpunkt der Tagung „Brennpunkt AG und GmbH“ der FORUM Institut für Management am 12. und 13. Oktober 2006 in Frankfurt.
Der zuständige Referatsleiter im Bundesjustizministerium, Herr Prof. Dr. Ulrich Seibert, erläutert die Inhalte und Ziele des Gesetzentwurfes aus erster Hand. Wesentlich bei der Reform ist auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Eigenkapitalersatz und zum Cash Pooling. Diese Fragen werden intensiv erörtert in Vorträgen sowie einer anschließenden Podiums- und Plenumsdiskussion mit Prof. Dr. Seibert, dem Vorsitzenden des II. Zivilsenats am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wulf Goette, sowie Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Universität Köln, und Prof. Dr. Carsten Schäfer, Universität Mannheim.
Dieser Branchentreff für Gesellschaftsrechtler informiert frühzeitig über Trends und Tendenzen: im weiteren Verlauf der Tagung werden insbesondere Themen rund um Vorstand und Aufsichtsrat erörtert. Top-Experten aus der Unternehmenspraxis, zumeist Chefjustitiare großer deutscher Unternehmen, kennen die Probleme aus eigener Erfahrung und geben Antworten auf die drängendsten Fragen in der Unternehmenspraxis. Schwerpunkte, die unter der Leitung von Dr. Thomas Kremer, General Counsel der Thyssenkrupp AG, und Dr. Sebastian Biedenkopf, General Counsel der Tchibo Holding AG, erörtert werden, sind:
GmbH-Reform durch das MoMiG – viel Lärm um nichts?
Mit Informationen aus erster Hand durch den „Vater“ des Gesetzentwurfs, Prof. Dr. Ulrich Seibert sowie einer
Podiums- und Plenumsdiskussion zu GmbH-Reform, Novellierung des Eigenkapitalersatzrechts und Cash Pooling
mit Prof. Dr. Ulrich Seibert, Bundesjustizministerium, Prof. Dr. Wulf Goette, Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb und Prof. Dr. Carsten Schäfer
Leitung: Dr. Thomas Kremer
Standortvorteil Recht? - Deutsche Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr
Internationale Verschmelzungen; Class Actions und Punitive Damages; Compliance
AG-Praxis
Praxisfragen des Aktienrechts rund um Vorstand und Aufsichtrat
Das Veranstaltungsprospekt zum Download finden Sie unter: http://www.forum-institut.de/pdf/0610723_01.pdf






