(openPR) Am 23. Mai 2007, fast auf den Tag genau ein Jahr nach Vorlage des Gesetzentwurfes, wird das Bundeskabinett den MoMiG-Entwurf zur Reform des GmbH-Rechts verabschieden. Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Stellungnahmen und Publikationen der Fachöffentlichkeit eingegangen, die derzeit noch vom Bundesjustizministerium ausgewertet und in den Kabinettsentwurf einfließen werden. Wesentliche Neuerungen des „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ sind u.a.:
- Vereinfachung und Beschleunigung der GmbH-Gründung
- Das Mindestkapital wird auf 10.000 € herabgesenkt, davon müssen aktuell nur noch 5.000 € aufgebracht werden.
- Wer die künftig vorliegende Mustersatzung nutzt, muß den Gesellschaftsvertrag nicht mehr notariell prüfen und beglaubigen lassen. Nur die Gründung selbst muß natürlich weiterhin beglaubigt werden.
- Für die Eintragung ins Handelsregister müssen behördliche Erlaubnisse nicht vorliegen, sondern können nachgereicht werden.
- Änderung der Regelungen zur verdeckten Sacheinlage: Bei Mißbrauch muß künftig nur noch der Differenzbetrag neu erbracht werden, nicht mehr die gesamte Einlage.
Der Autor des Gesetzes und zuständige Referatsleiter im BMJ, Prof. Dr. Ulrich Seibert, erläutert die Inhalte im Einzelnen auf der Tagung „MoMiG“ des FORUM Institut für Management am 26. Juni 2007 in Düsseldorf. Hier erhalten Sie Informationen aus erster Hand und lernen die Entwicklungen in Gesetz und deren Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis frühzeitig kennen.
Das Veranstaltungsprospekt zum Download finden Sie unter: http://www.forum-institut.de/pdf/0706724.pdf






