(openPR) Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) wurde am 17. Oktober 2008 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarkts beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und den Geschäftsverkehr zwischen den Finanzinstitutionen wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Gleichzeitig sollen durch das Maßnahmenpaket hervorgerufene mögliche Belastungen für die deutsche Volkswirtschaft und die Steuerzahler auf ein Minimum reduziert werden. Einzelheiten zu diesen Vorgaben hat die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung festgelegt, die am 20.10.2008 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Anforderungen gegenüber den einzelnen Finanzinstituten können sich nach Art und Adresse der Stabilisierungsmaßnahme unterscheiden und werden auf Grundlage des Gesetzes oder der Rechtsverordnung durch Vertrag, Selbstverpflichtung oder Verwaltungsakt festgelegt.
Juristen wird das Thema noch eine Weile beschäftigen: Dies insbesondere deshalb, weil die Regelungen sowohl innerhalb des FMStFG als auch zwischen diesem und der FMStFV teilweise nicht vollständig in sich konsistent und auch in mancherlei Hinsicht rechtlich problematisch sind. Dies betrifft insbesondere die sogenannten „Bedingungen“ in § 10 Abs. 2 FMStFG bzw. § 5 FMSt-FV, die ja keine Bedingungen im Rechtssinne – insbesondere nicht i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG – sondern eher untechnisch Maßgaben sind und teilweise auch materiellrechtlich zweifelhaft erscheinen. Auf der aktuellen Tagung des Beck Verlages am 8. Dezember 2008 in Frankfurt/M. erläutert ein erfahrenes Expertenteam nicht nur die Regelungsinhalte des FMStG und der Durchführungsverordnung. Die wesentlichen Rechtsfragen werden aufgegriffen und das Anwendungsverfahren einer kritischen Betrachtung unterzogen. Die Referenten zeigen die juristischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die den Fonds in Anspruch nehmenden Unternehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig zu informieren und die wichtigsten Konsequenzen mit Fachleuten zu diskutieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.beck-seminare.de in der Rubrik Bank- und Kapitalmarktrecht: Finanzmarktstablisierungsgesetz.













