(openPR) (dmb) „Angesichts rasant steigender Energiepreise und damit steigender Heiz- und Wohnkosten wird die energetische Modernisierung von Häusern und Wohnungen immer wichtiger. Wir brauchen deshalb konkrete gesetzliche Vorgaben, wann, wie und in welchem Umfang die Energieeffizienz im Wohnungsbestand erhöht werden muss“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Bielefeld. Forderungen aus der Wohnungswirtschaft bzw. von Maklern nach Mietrechtsänderungen erteilte er eine eindeutige Absage: „Unnötig und unsinnig. Nicht das Mietrecht erschwert energetische Modernisierungen. Tatsächlich stehen Trägheit und Desinteresse sowie eine weit verbreitete Investitionsunlust von Vermietern und Wohnungswirtschaft den notwendigen Erneuerungen entgegen.“
Energiepreise und Wohnkosten
Zwischen den Jahren 2000 und 2007 sind die Energiepreise vier- bis fünfmal so schnell gestiegen wie die Lebenshaltungskosten insgesamt in Deutschland. Öl wurde beispielsweise um 42,3 Prozent teurer, Gas um 62,4 Prozent. In diesem Jahr haben praktisch alle Gasversorger die Preise um bis zu 30,6 Prozent erhöht. Öl ist zurzeit rund 25 Prozent teurer als zum Beginn des Jahres, im Juli liegen die Preise sogar schon einmal um 40 Prozent höher.
Im Jahr 2007 zahlten Mieter in den westlichen Bundesländern durchschnittlich 6,38 Euro Miete einschließlich der Betriebskosten und zusätzlich noch einmal 1,17 Euro Heizkosten pro Quadratmeter und Monat. Mieterhaushalte mussten 32,64 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die warme Wohnung zahlen.
„Angesichts der Energiepreissteigerungen in diesem Jahr rechne ich mit 25 bis 30 Prozent höheren Heizkosten“, sagte Siebenkotten. Dann steige die Wohnkostenbelastung eines durchschnittlichen Mieterhaushaltes auf 34 Prozent. Werden zusätzlich Stromkosten berücksichtigt, liegt die Wohnkostenbelastung bei über 37 Prozent. Einkommensschwächere Haushalte müssten 50 Prozent und mehr ihres Nettoeinkommens für Wohnung und Haushaltsenergie zahlen.
„Diese Zahlen zeigen, dass gegen die sich immer schneller drehende Preisspirale bei den Energie- und Heizkosten endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen“, sagte der Mieterbund-Direktor.
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
„Die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien ist alternativlos“, erklärte Lukas Siebenkotten. Es reiche aber nicht aus, wenn der Gesetzgeber über Gesetze und Verordnungen neue und bessere Standards ausschließlich für den Neubau vorschreibe. Hiervon werden jährlich allenfalls 200.000 Wohnungen erfasst. Modernisierungsbedarf besteht aber insbesondere bei den 37 Millionen Bestandswohnungen. „Hier darf nicht alles beim Alten bleiben. Hier kann angesichts der weit verbreiteten Investitionsunlust bei Eigentümern und Vermietern nicht länger nur auf Vernunft und Freiwilligkeit gesetzt werden“, so der Mieterbund-Direktor. „Stattdessen muss der Staat klare ordnungspolitische Vorgaben machen. Bis zum Jahr 2020 muss Neubaustandard auch im Wohnungsbestand erreicht werden, das heißt, anzustreben sind 90 bzw. 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Auch der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien darf nicht auf den Neubau beschränkt bleiben. Es ist notwendig, die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes auf den Wohnungsbestand auszuweiten. Gerade hier muss die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen abgebaut werden. Sonne, Wind und Erdwärme stehen allen Menschen zur Verfügung. Ziel muss es sein, bis zum Jahr 2020 den Anteil erneuerbarer Energien im Wohnungsbestand auf 20 Prozent (derzeit 7 Prozent) zu erhöhen.“
Mietrechtsänderungen unnötig und unsinnig
Wohnungswirtschaft und vor allem Makler wollen vermeintliche „mietrechtliche Hemmnisse beim Klimaschutz beseitigen“ und „die energetische Sanierung von Immobilien attraktiver machen“. Sie fordern Mietrechtsänderungen, ein neues Mietrecht.
„Nicht mit uns. Änderungen des Mietrechts sind unnötig und unsinnig. Das geltende Mietrecht ist kein Hemmschuh für energetische Modernisierungen – wohl aber Trägheit, Investitionsunlust oder Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung“, sagte Siebenkotten. „Der Bundesgerichthof hat soeben entschieden, dass beispielsweise Mieter einer Altbauwohnung mit Gasetagenheizung den Anschluss an den aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz als Modernisierung dulden müssen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mieter selbst Energie und Heizkosten spart oder nicht. Entscheidend ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass durch den Anschluss an das Fernwärmenetz Primärenergie eingespart wird. Die Darstellung der Makler, Eigentümer blieben auf den Kosten sitzen, wenn sie die Energieversorgung des Hauses auf klimafreundliche Quellen umstellen, ist schlichtweg falsch.“
Der Mieterbund-Direktor betonte, dass es auch selbstverständlich bei der geltenden Rechtslage bleiben muss, dass bei Baumaßnahmen – egal aus welchem Grund – im oder am Haus der Mieter die Miete kürzen kann.
„Das Recht zur Mietminderung schafft einen gerechten Ausgleich, wenn der Wohnwert für den Mieter beeinträchtigt wird. Dieses Mieterrecht ist nicht verhandelbar. Wer auf einer Baustelle wohnt, tagtäglich Lärm und Dreck ausgesetzt ist, wer sich mit einem Gerüst vor dem Haus und Folie oder Planen an den Fenstern abfinden muss, muss nicht 100 Prozent Miete zahlen“, sagte Siebenkotten.
Auch die Vorschläge, Anforderungen an die Ankündigungspflicht von Modernisierungen zu verringern oder die Berechnung der Mieterhöhung zu vereinfachen, lehnt der Deutsche Mieterbund strikt ab. „Die Begründungen der Makler für diese Vorschläge – die bisherigen Regelungen überforderten die meisten Vermieter und ließe viele Vermieter verzweifeln, wenn es um die Berechnung der Mieterhöhung geht – disqualifiziert sich von selbst. Mietrecht gehört offensichtlich nicht zur Kernkompetenz der Wohnungsvermittler“, kommentierte Siebenkotten.






