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"Klimaschutz im Mietrecht verankern"

02.02.200915:28 UhrVereine & Verbände
Bild: "Klimaschutz im Mietrecht verankern"
Wird der Klimaschutz nicht im Mietrecht verankert, werden viele energetische Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben.
Wird der Klimaschutz nicht im Mietrecht verankert, werden viele energetische Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben.

(openPR) Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der auch die Mieter beteiligt werden müssen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) fordert, den Klimaschutz endlich im Mietrecht zu verankern.

Mehr als ein Drittel des jährlichen Energieverbrauchs wird für die Beheizung und Warmwasserbereitung in Gebäuden eingesetzt. Dadurch werden jährlich rund 113 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 ausgestoßen. Experten zufolge könnten 80 Prozent davon eingespart werden, wenn die Wohngebäude in Deutschland energetisch modernisiert wären.

Dass jedoch viel weniger Wohnungen energetisch modernisiert werden als geplant, ist nicht den Vermietern anzulasten, sondern dem starren Mietrecht. Zum Beispiel können Vermieter nach geltendem Recht bei Index- oder Staffelmietvereinbarungen keine Mieterhöhungen wegen Modernisierungen vornehmen. „Wer Klimaschutz will“, so DDIV-Vize Steffen Haase, „der muss auch alle gesellschaftlichen Gruppen daran beteiligen. Viele Vermieter können sich eine energetische Modernisierung nur leisten, wenn sie einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen dürfen.“ Ändere sich nicht das Mietrecht, würden auch viele energetisch- und klimaschutzwirksame Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben.

Zukünftig muss dem Verwalterverband zufolge auch geregelt werden, dass Betriebskosten, wie energieeffizienzwirksame Maßnahmen und Kosten für Energiemanagement, umgelegt werden dürfen, auch wenn dies im Mietvertrag nicht vereinbart ist. DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler: „Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb müssen alle Bürger - seien sie nun Mieter, Eigennutzer oder Vermieter – gemeinsam dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht wird.“

Von den rund 39 Millionen Wohnungen in Deutschland sind 75 Prozent vor 1979 und damit vor Inkrafttreten der ersten Energiesparvorschrift (1. Wärme-
schutzverordnung) errichtet worden. In diesem Bestand liegen große CO2-Einsparreserven.

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