(openPR) Stuttgart, 9. April 2010 – Der Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg (VDIV BW) fordert eine Novelle des Mietrechts, um umwelt- und klimafreundliche Modernisierungen zu ermöglichen. Nur so sehen die Verwalter im Land eine Chance, dass die Landesregierung ihre Klimaziele erreicht. Das heutige Mietrecht verhindere viele energetische Maßnahmen.
„Jeden Tag verhindert unser Mietrecht energetische Modernisierungen, weil Vermieter oft auf ihren Kosten sitzen bleiben“, sagt Wolfgang D. Heckeler, Vorstandsvorsitzender des VDIV Baden-Württemberg. Hier könnten etliche Tonnen CO2 und viel Energie eingespart werden. Deshalb haben die baden-württembergischen Immobilienverwalter folgende Forderungen:
1. Das Recht auf Mietminderung muss für klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ausgeschlossen werden.
2. Der Mieter muss verpflichtet werden, energetische Modernisierungen zu dulden.
3. Die Kosten für solarthermische und Photovoltaik-Anlagen müssen in einer Mieterhöhung über die Vorgaben des Mietspiegels hinaus geltend gemacht werden können.
4. Modernisierungsmieterhöhungen müssen auch für Index- und Staffelmietverträge zugelassen werden.
5. Betriebskosten, die infolge einer energetischen Modernisierung neu entstehen, zum Beispiel für Contracting oder Energiemanagement, müssen auf den Mieter umgelegt werden können.
Dem Verwalterverband zufolge führen diese Maßnahmen dazu, dass Lasten und Nutzen wieder gleichmäßig auf Mieter und Vermieter verteilt und damit ökologisch und ökonomisch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Zurzeit ist die Situation noch eine andere: Vermieter müssen seit Januar 2010 nach dem baden-württembergischen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in ihren Bestandsgebäuden zehn Prozent des Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien decken, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Bei Neubauten sind es gar 20 Prozent. Die Landesregierung will damit den CO2-Ausstoß bis 2012 um zwei bis vier Millionen Tonnen reduzieren. Diese Maßnahme ist durchaus sinnvoll, weil die größten Einsparressourcen im Gebäudebestand liegen. Rund drei Viertel aller Gebäude sind vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1979 entstanden und weisen demnach einen großen Nachholbedarf bei Energieeinsparung und Energieeffizienz auf. „Das Problem“, so Heckeler, „ist nur, dass der Vermieter die hohen Investitionen weitgehend alleine stemmen muss. Der Mieter hingegen profitiert von sinkenden Wärmekosten, ohne selbst etwas dazuzutun.“
Nach Abschluss der Modernisierungen könnten Vermieter in einem komplizierten Verfahren zwar elf Prozent der Kosten auf den Mieter umlegen. Allerdings hätten die Mieter das Recht, ihre Miete wegen baubedingter Einschränkungen oder Baulärm zu mindern. Wenn Mieter die Maßnahmen nicht duldeten, könnten sie unter Umständen Modernisierungsmaßnahmen sogar komplett verhindern. Aus Angst, auf den aufgewendeten Kosten sitzen zu bleiben, schreckten viele Vermieter vor der Sanierung zurück. Die Sorge ist dem VDIV BW zufolge gerade bei Index- und Staffelmietverträgen berechtigt, weil der Vermieter hier generell keine Mietanpassungen für Modernisierungen geltend machen kann.
Die Folgen dieses Ungleichgewichts, da sind sich die Verwalter sicher, konterkarieren die Bemühungen zum Klimaschutz, denn viele notwendige Sanierungen unterbleiben. „Wer Klimaschutz will, der muss auch die Lasten gleichmäßig verteilen. Bisher profitiert oft nur der Mieter, weil seine Warmmiete durch die Energieeinsparung sinkt. Die Investitionskosten hingegen trägt allein der Vermieter“, weiß VDIV-Vorstand Hans-Jürgen Wapler. Abhilfe schaffe nur eine zügige Novellierung des Mietrechts nach den Forderungen des VDIV BW. „Der Hemmschuh für den Klimaschutz muss endlich vom Gleis genommen werden“, bringt es Verbandschef Heckeler auf den Punkt.











