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Fehlentwicklungen im geltenden Mietrecht müssen korrigiert werden

01.12.200916:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bundeskanzlerin im Interview mit der MieterZeitung des DMB

(dmb) „Damit das geltende Mietrecht sowohl den Interessen von Mietern als auch von Vermietern Rechnung trägt und hier der soziale Frieden gewahrt bleibt, müssen Fehlentwicklungen korrigiert werden“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Interview mit der MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes. Deshalb wolle die Bundesregierung beispielsweise dem Mietnomadentum, bei dem die Wohnungen verwahrlost zurückgelassen werden und keine Miete gezahlt wird, genauso wirksam begegnen wie Luxusmodernisierungen zum Zweck der Entmietung.

Die strittigen Themen der letzten Wochen, die Angleichung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter bzw. die Abschaffung des Mietminderungsrechts bei energetischen Sanierungen des Vermieters, erwähnt die Bundeskanzlerin nicht. Dagegen erklärt sie, klares und unverändertes Ziel der neuen Bundesregierung sei es, den sozialen Charakter des Mietrechts zu erhalten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte an, dass die Koalition Regelungen zur Erstattung der Unterkunfts- und Heizungskosten für ALG II-Bezieher transparent und rechtssicher ausgestalten will. Einheitliche Pauschalen für ganz Deutschland werde es aber nicht geben. Auch pauschalierende Regelungen müssten regionalen Besonderheiten bei den Miet- und Heizkosten Rechnung tragen, und es sei sicherzustellen, dass das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum garantiert werde.

Zum Thema Energieeffizienz und Klimaschutz verwies Angela Merkel auf das CO2-Gebäude-sanierungsprogramm, mit dem umweltfreundliche und klimagerechte Sanierungen von Gebäuden gefördert würden. Beim Wohnungsneubau sieht sie keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene und verweist auf die Verantwortung der Länder für die soziale Wohnraumförderung.

Das vollständige Interview finden Sie in der aktuellen MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes bzw. unter www.mieterbund.de.

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