THIELE: Gutachten zu Betriebsrenten stützt Argumentation der FDP
(openPR) BERLIN. Zu dem auf der heutigen Pressekonferenz des Sozialverbands Deutschland (SoVD) vorgestellten Gutachten, das die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf Versorgungsbezüge in Frage stellt, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und des Finanzausschusses, Carl-Ludwig :
Das verfassungsrechtliche Gutachten von Prof. Dr. Friedhelm Hase von der Universität Siegen bestätigt die verfassungsrechtlichen Bedenken, welche die FDP gegen die Erhöhung der Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf Versorgungsbezüge geäußert hat. Es ist zu begrüßen, dass der Sozialverband Deutschland (SoVD) eine Verfassungsklage gegen die kalte Enteignung von Betriebsrentnern und Direktversicherten vorbereitet. Die FDP kämpft weiter auf politischem Wege dafür, dass die mit der Gesundheitsreform von Rot-Grün und der CDU/CSU beschlossene Erhöhung der Krankenkassen- und Pflegebeiträge für Betriebsrenten und betriebliche Zusatzversorgungen für bestehende Verträge rückgängig gemacht wird.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Die Bundestagsfraktion der FDP hat bereits im Februar einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der dies fordert. Mit der Erhöhung der Beiträge haben Bundesregierung und Union verfassungswidrig in bestehendes Recht eingegriffen und das Rechtsprinzip des Vertrauensschutzes verletzt. Bürger, die im Vertrauen auf das geltende Recht viele Jahre für eine Betriebsrente oder eine Direktversicherung eingezahlt haben, sind mit der Gesundheitsreform aus heiterem Himmel um ihre fest eingeplanten Alterseinkünfte gebracht worden.
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Der Deutsche Bundestag sollte nicht auf das Bundesverfassungsgericht warten, sondern diesen Fehler durch Zustimmung zum FDP-Antrag rückgängig machen.
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