(openPR) Einer Mitteilung in der Ärzte Zeitung v. 22.09.08 zufolge hat sich das neue Präsidium der Landesärztekammer Hessen in scharfer Form gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe ausgesprochen und darauf hingewiesen:
"Im Gegensatz zu einer utilitaristischen, also rein nutzenorientierten Einstellung in der Medizin, treten wir Ärzte für die Würde des Menschen am Anfang und am Ende des Lebens ein", sagte Kammer-Vizepräsident Martin Leimbeck.
Zugleich warnte dieser mit Blick auf immer wieder neue Berichte über eine angeblich notwendige aktive Sterbehilfe in Deutschland vor einem schleichenden Prozess ohne öffentliche gesellschaftliche Diskussion.
Mit Verlaub – es geht in der Debatte nicht um eine „rein nutzenorientierten Einstellung in der Medizin“, sondern um die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts gerade auch mit Blick auf das selbstbestimmte Sterben am Ende eines Lebens, zumal die „Würde“ des Menschen ohne eine adäquate Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts zur kleinen Münze geschlagen wird. Es findet kein „schleichender Prozess ohne öffentliche Debatte“ statt, sondern es scheint allenfalls in dem Bestreben mancher Professionen zu liegen, ein „ethisches Monopol“ in dieser Frage begründen zu wollen, so dass es gerade nicht gewünscht ist, einen Beitrag zur Enttabuisierung leisten zu wollen. Eine öffentliche gesellschaftliche Diskussion ist offensichtlich nicht gewünscht, zumal umgehend sämtliche Umfragen in Zweifel gezogen werden, wie nicht zuletzt am Beispiel der Allensbach-Umfrage dokumentiert worden ist.
Der Hinweis darauf, für die „Würde“ des Menschen eintreten zu wollen, ist für sich genommen lobenswert, bleibt indes aber nach wie vor in nebulöse Schemen verhaftet, wenn und soweit gebetsmühlenartig insbesondere die Berufsverbände der Ärzteschaft einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten, den Patienten eigentlich für „unmündig“ zu erklären. Dies ist einer der springenden Punkte in der Debatte: nach wie vor wird letztlich einer Vernunfthoheit der Ärzteschaft in Gestalt ihrer Berufskammern das Wort geredet, die in dieser Frage aber vollends entbehrlich sein dürfte. Überdies gilt daran zu erinnern, dass offensichtlich die Auffassung so mancher Ärztekammern nicht immer das Meinungsspektrum innerhalb der Ärzteschaft widerspiegelt, wie sich aus einigen Umfragen ablesen lässt.
Es wäre daher nachhaltig zu begrüßen, wenn „die Ärzte“ über die Würde des Menschen insbesondere auch für das Selbstbestimmungsrecht der Patienten eintreten würden und jeglichen Tendenzen und Versuchen eine deutliche Absage erteilen, wonach der autonome Patient als „egozentrischer Individualist“ diskreditiert wird, nur weil dieser meint, eine Patientenverfügung verfassen zu müssen.
Lutz Barth













