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Arbeitsrechtlicher Parcours

18.08.200814:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wie Personaler neue Hürden meistern können

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schlug vor einiger Zeit hohe Wellen. Noch heute zieht das Gesetz durch zahlreiche neue Urteile viel Aufmerksamkeit auf sich, zumal die EU den Schutz vor Diskriminierung weiter ausbauen möchte. Auch das neue Pflegegesetz und die gesetzlichen Regelungen, Mitarbeiter zu kontrollieren, stellen Personalabteilungen vor einige rechtliche Fragen. Die Zukunft Personal, Europas größte Fachmesse für Personalmanagement, füllt solche arbeitsrechtlichen Wissenslücken am 9. und 10. September 2008 in Köln - mit Vorträgen und Podiumsdiskussionen zur personalwirtschaftlichen Gesetzeslage.



Zum 1. Juli traten die Pflegereform und mit dieser auch das neue Pflegezeitgesetz in Kraft. Beschäftigte können sich demnach unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie sich um die Pflege naher Angehöriger kümmern. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Formen der Auszeit: den Pflegeurlaub und die Pflegezeit. Im Pflegeurlaub, einer kurzfristige Auszeit, soll der Arbeitnehmer die Pflege organisieren, beispielsweise indem er einen Heimpflegeplatz beschafft. In der Pflegezeit hingegen, die bis zu einem halben Jahr dauern kann, pflegt der Beschäftigte den Angehörigen selbst.

Das stellt Personalverantwortliche vor zahlreiche Herausforderungen: Sie müssen die kurzfristige Freistellung organisieren, Ersatzkräfte beschaffen und Vergütungsfragen regeln. Außerdem haben Mitarbeiter während der Pflegezeit einen Sonderkündigungsschutz, der ein gewisses Rechtsmissbrauchspotenzial birgt. Was Personalmanager beachten müssen, welche ersten Erfahrungen es gibt und welche Gefahren lauern, zeigt Volker Hassel, Chefredakteur der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“, mit seinen Gästen aus der Praxis in einer Podiumsdiskussion am 9. September, um 13.45 Uhr. Es diskutieren Stefan Becker, Geschäftsführer der berufundfamilie gGmbH und Heiko Langer, Rechtsanwalt bei der internationalen Sozietät Lovells LLP und ein weiterer Vertreter aus dem Mittelstand.

Zu viel Verunsicherung haben auch aktuelle Fälle der Mitarbeiterüberwachung geführt. Unternehmen stellen sich die Frage: Inwiefern dürfen Vorgesetzte ihre Mitarbeiter kontrollieren? In welchen Fällen Überwachung am Arbeitsplatz rechtlich zulässig und strategisch sinnvoll ist, beleuchtet Franz Langecker, Chefredakteur des Datakontext Verlages, als Moderator in der Podiumsdiskussion „Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Arbeitnehmerdatenschutz neu denken“. Die Diskutanten, der GDD-Vorsitzende Prof. Peter Gola und Prof. Dr. Peter Wedde von der Fachhochschule Frankfurt/Main, präsentieren am 9. September, um 13.45 Uhr, die verschiedenen Positionen zum Thema.

Klar kommunizierte Regeln, die etwa eine unangemessene Datenspeicherung sichern sollen, sind ein wichtiger Schritt um Haftungsfallen zu umgehen. Doch genauso wichtig ist es, diese Vorgaben zu überwachen. In seinem Vortrag „Compliance & Personalarbeit – Arbeitsrechtliche Überlebensstrategien von Korruptionsbekämpfung bis Whistleblowing“ gibt der Fachanwalt Dr. Jan Tibor Lelley, Partner bei Buse Heberer Fromm, am 9. September, um 12.00 Uhr, einen Einblick in compliancekonforme Vorgehensweisen. Anhand von Beispielen aus dem Arbeitsstrafrecht, der Betriebsverfassung, dem Code of Conduct oder der arbeitsrechtlichen Korruptionsbekämpfung zeigt Lelley mögliche Haftungsfallen auf und stellt praxisorientierte Lösungsansätze für Unternehmen aller Größen vor.

An Personalmanager aus dem Gesundheitswesen richtet sich der Vortrag von Klaus Heeke,
Partner bei der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft. Nach dem Motto „Kreativ und richtig gemacht, können alle profitieren!“ widmet er sich der rechtlichen Situation von Krankenhäusern, denen eine Privatisierung bevorsteht. Denn das wirft eine breite Palette arbeitsrechtlicher und personalpolitischer Fragen auf: Gelten die tarifvertraglichen Regelungen wie der TVöD weiter? Werden aus Dienstvereinbarungen Betriebsvereinbarungen? Und welchen Einfluss hat der Personalrat, wenn er überhaupt weiter besteht? Arbeitsrechtliche und personalpolitische Handlungshilfen für Personalverantwortliche von Krankenhäusern, deren Arbeitgeber sich auf Privatisierungskurs befinden, gibt Heeke am 9. September, um 16.30 Uhr.

Am zweiten Messetag können sich die Fachbesucher über ein weiteres arbeitsrechtliches Highlight freuen: Um 10.15 Uhr holen Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, und Dr. Peter H. M. Rambach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Sozietät Dr. Fettweis & Sozien, mit zahlreichen Praxisbeispielen zu einem rasanten Rundumschlag der aktuellen Änderungen im Arbeitsrecht aus.

Weitere Informationen sind unter www.zukunft-personal.de erhältlich

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