(openPR) Resch Rechtsanwälte im Gläubigerausschuss. Projekte werden teilweise fortgeführt.
Am 29.07.2008 fand in Hamburg die erste Gläubigerversammlung der EECH AG statt. Rechtsanwalt Burckhardt Reimer wurde in seiner Funktion als Insolvenzverwalter bestätigt und informierte im Anschluss die etwa 150 Anwesenden über den gegenwärtigen Stand des Unternehmens.
Nach vorläufiger Bestandsaufnahme stehen angemeldeten Forderungen von rund € 67 Millionen Vermögenswerte von rund € 18,7 Millionen gegenüber. Demnach ist jedenfalls mit einer teilweisen Befriedigung der Gläubiger zu rechnen. Wann Auszahlungen vorgenommen werden, ist derzeit noch offen.
Eine Projektgesellschaft in Frankreich wird auf Vorschlag des Insolvenzverwalters und nach Billigung der Gläubigerversammlung für zunächst zwei Jahre fortgeführt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde ein Verkauf der Gesellschaft nicht zu einem höheren Verwertungserlös führen, so dass zunächst versucht werden soll, die Gesellschaft weiter zu betreiben.
Zur Wahrnehmung der Gläubigerinteressen wurde ein Gläubigerausschuss gewählt. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern: neben einem Schuldverschreibungsgläubiger, einem Vertreter des Finanzamts und zwei weiteren Gläubigervertretern ist Rechtsanwalt Andreas Eickhoff aus der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, vertreten.
„So ist sichergestellt, dass die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger hinreichend vertreten werden“, sagte Rechtsanwalt Eickhoff. „In den nächsten Monaten wird nun zu prüfen sein, wie das Insolvenzverfahren für die Gläubiger zu einem optimalen Ergebnis geführt werden kann.“ Hierbei sei er zuversichtlich, dass mit einer weit besseren Quote als in zahlreichen anderen Insolvenzverfahren der jüngeren Vergangenheit, etwa im Falle der WBG Leipzig West oder der DM Beteiligungen, gerechnet werden könne.





