openPR Recherche & Suche
Presseinformation

EECH AG - 30 Tagesfrist bei der Anleihe „Frankreich“ abgelaufen

Bild: EECH AG - 30 Tagesfrist bei der Anleihe „Frankreich“ abgelaufen
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR) EECH bittet Anleger um Stundung ihrer Ansprüche. Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen begründet sofortiges Kündigungsrecht der Anleger.

Mit Schreiben der EECH Energy Consult Holding AG, vom 19.03.2008 teilte die EECH den ohnehin schon stark verunsicherten Anlegern der Anleihe „Invest France“ mit, dass sich die bereits am 20.02.2008 fällige Zinszahlung weiter verzögern werde. Grund für die Verzögerung seien u.a. „die negative Medienberichterstattung und imageschädigende Anschuldigungen vermeintlicher Anlegerschützer“, so die EECH AG.



Mit Schreiben vom 19.Februar 2008 versicherte die EECH ihren Anlegern noch die Zinszahlung innerhalb der vertraglich vereinbarten Kulanzfrist von 30 Tagen. „Nachdem diese Frist nun abgelaufen ist, können grundsätzlich alle Anleger der Anleihe „Frankreich“, die ihre Zinsen bis heute nicht erhalten haben, vorzeitig kündigen und die Rückzahlung des Nennbetrags fordern“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München, die bereits mehr als 560 Anleger der EECH AG vertritt.

Die EECH bittet ihre Anleger, die nun seit über 30 Tagen fälligen Zinszahlungen zunächst zu stunden und keine Kündigungen zu erklären.

Anleger sollten sich gut überlegen, ob Sie dieser Bitte der EECH nachkommen möchten.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Cocron, sollten die Anleger der EECH als Gegenleistung für die Stundung der Ansprüche entsprechende Sicherheiten einfordern. Sollte die EECH AG nicht in der Lage sein, werthaltige Sicherheiten zu stellen, könnten ggf. auch die Vorstände der EECH AG persönliche Bürgschaftserklärungen für die Anleger abgeben. Dies hätte zur Folge, dass die jeweils bürgenden Vorstände zusätzlich zur EECH AG mit ihrem Privatvermögen für die Zahlungsverbindlichkeiten haften. Ob die EECH AG oder ihre Vorstände bereit sind, entsprechende Sicherheiten zu stellen, bleibt abzuwarten.

Wie bereits mehrfach berichtet, konnte die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrere Anerkenntnisurteile gegen die EECH erstreiten. Die EECH AG hatte die Ansprüche der Anleger vor Gericht als begründet akzeptiert. Die Urteile sind damit rechtskräftig und können seitens der EECH AG nicht mehr angegriffen werden.

Trotz dieser rechtskräftigen Anerkenntnisse ist bislang in keinem dieser Verfahren eine Zahlung erfolgt. Eine Erklärung für die Nichtzahlung dieser unstreitig geschuldeten Urteilsbeträge liegt bislang nicht vor. Die EECH AG zwingt daher auch diese Anleger, weitere kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage der EECH in ihrem Schreiben vom 19.03.2008 fraglich, wonach diese ihren Verbindlichkeiten „selbstverständlich“ nachkommen will.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.03.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 198198
 883

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „EECH AG - 30 Tagesfrist bei der Anleihe „Frankreich“ abgelaufen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

EECH European Energy Consult Holding AG, Insolvenz; EECH Group; Anleihe Solar, Anleihe Frankreich
EECH European Energy Consult Holding AG, Insolvenz; EECH Group; Anleihe Solar, Anleihe Frankreich
… worden und vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Betroffen von der Insolvenz sind Anleger, die die Anleihe Solar und die Anleihe Frankreich gezeichnet haben. Nach der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Anleger Forderungen gegen die Gesellschaft nur noch in dem Insolvenzverfahren geltend machen. Die …
Bild: Insolvenz der EECH Energy Consult Holding AGBild: Insolvenz der EECH Energy Consult Holding AG
Insolvenz der EECH Energy Consult Holding AG
… Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt. Betroffen sind Anleger der „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“. Das Insolvenzgericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Daher können aktuell keine Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die insolvente Firma durchgeführt werden. Besonders …
Bild: Insolvenzverfahren der EECH Energy Consult Holding AG eröffnetBild: Insolvenzverfahren der EECH Energy Consult Holding AG eröffnet
Insolvenzverfahren der EECH Energy Consult Holding AG eröffnet
… weil die Firma ihr Geld zweckwidrig verwendet hat, überraschte die Insolvenz nicht. Aufgrund der Insolvenz müssen alle Anleger der „Anleihe Solar“ und der „Anleihe Frankreich“ ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Geschäftsmodell der EECH war von Anfang an auf wackligen Füßen gestanden. Bemerkenswert sind dabei die Aussagen der EECH …
EECH AG – Insolvenzantrag beim AG Hamburg
EECH AG – Insolvenzantrag beim AG Hamburg
Anleger der „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ fürchten um ihr Geld - München/Berlin, 27.03.2008 - Über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG wurde am 25.03.2008 beim zuständigen Insolvenzgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt. Seitens des Insolvenzgerichts wurde …
Bild: EECH KG – BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erstreiten erstes Urteil in Sachen „Windkraft Italien“Bild: EECH KG – BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erstreiten erstes Urteil in Sachen „Windkraft Italien“
EECH KG – BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erstreiten erstes Urteil in Sachen „Windkraft Italien“
… verlangen. Betroffen ist die „Anleihe Italien“. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH Gruppe (Anleihe Solar, Anleihe Frankreich, Art Invest, Windkraft Italien) vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem …
EECH Group AG - CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klagen für Anleger der Art Invest ein
EECH Group AG - CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klagen für Anleger der Art Invest ein
Anleger der Anleihe Frankreich (EECH AG) warten weiter auf ihre Zinsen München/Berlin, 13.03.2008 – Wie die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen …
Bild: Auch EECH Group AG insolvent -Anleger fürchten um ihr GeldBild: Auch EECH Group AG insolvent -Anleger fürchten um ihr Geld
Auch EECH Group AG insolvent -Anleger fürchten um ihr Geld
… beim Amtsgericht Hamburg gestellt. Durch die Insolvenzen droht vermutlich über 10.000 Anlegern, die bei den Unternehmen in Inhaberteilschuldverschreibungen der „Anleihe Solar“, der „Anleihe Frankreich“ und der „Art Invest“ mit versprochener jährlicher Rendite bis zu 8,25 % investiert hatten, der Totalverlust, der Gesamtschaden bei den Unternehmen dürfte …
EECH AG – Insolvenzverfahren eröffnet
EECH AG – Insolvenzverfahren eröffnet
… „Anleger, die bereits erfolgreich gegen die EECH geklagt haben, können neben den Forderungen aus den Inhaberteilschuldverschreibungen „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ auch sämtliche bisher entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten beim Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits über …
Bild: EECH Group AG - BSZ® e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen für Anleger der Art Invest einBild: EECH Group AG - BSZ® e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen für Anleger der Art Invest ein
EECH Group AG - BSZ® e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen für Anleger der Art Invest ein
Anleger der Anleihe Frankreich (EECH AG) warten weiter auf ihre Zinsen. Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind …
Bild: EECH AG – Insolvenzantrag beim AG Hamburg –Bild: EECH AG – Insolvenzantrag beim AG Hamburg –
EECH AG – Insolvenzantrag beim AG Hamburg –
Anleger der „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ fürchten um ihr Geld - Über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG wurde am 25.03.2008 beim zuständigen Insolvenzgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt. Seitens des Insolvenzgerichts wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter …
Sie lesen gerade: EECH AG - 30 Tagesfrist bei der Anleihe „Frankreich“ abgelaufen