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EECH Insolvenz: Haftung von Vorstand und Konzern

28.03.200814:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am 25.3. 2008 hat die EECH European Energy Consult Holding AG (EECH) einen Insolvenzantrag gestellt. Nun gilt es zu prüfen, welche rechtlichen Optionen den Anlegern verbleiben. In Betracht kommen Ansprüche gegen die Muttergesellschaft EECH Group AG sowie gegen den Vorstand der EECH.

„Wir gehen davon aus, dass die EECH Group AG, deren hundertprozentige Tochter die EECH bis Dezember 2007 war, im Wege der Konzernhaftung in Anspruch genommen werden kann“, so Rechtsanwalt Jochen Resch. Ebenso sind deliktische Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder beider Unternehmen möglich. „Hier wird derzeit geprüft, wer wann hätte handeln müssen, um die berechtigten Interessen der Anleger zu schützen“, so Resch weiter.

Mit Blick auf die durch die EECH Group AG bereits angekündigten Zahlungsschwierigkeiten hinsichtlich der Schuldverschreibung „Art Invest“ sollten Anleger Ihre diesbezüglichen Rechte umgehend prüfen lassen.

Irreführend und absurd ist die Pressemitteilung der EECH vom 27.3.2007, nach der Anlegerschützer und namentlich auch Resch Rechtsanwälte Schuld am Niedergang der EECH seien. In einem Schreiben an die Anleger der Invest France nennt die EECH selber die wahren Gründe. Dort heißt es, aus den Investitionen könnten keine „gewinnbringenden Ergebnisse“ erzielt werden, weil „der Absatzmarkt für unsere (d.h. EECH) Kapitalanlageprodukte zum Erliegen“ gekommen sei.

Wenn die EECH das Geld aus dem Verkauf der Inhaberschulverschreibungen brauchte, um gewinnbringende Ergebnisse zu erzielen, dann ist es ein Schneeballsystem. Schneeballsysteme brechen zusammen, wenn kein frisches Geld mehr kommt.

Es ist Aufgabe der Anlegerschützer, solche System zu entlarven, damit nicht noch mehr Anleger ihr Geld verlieren.

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