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EECH AG - Arrest- und Pfändungsbeschlüsse gegen den Vorstand a.d. Yoleri

(openPR) Hamburg, 04.07.2008 - Die Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke hat vor dem Landgericht Hamburg für mehrere Mandanten Arrest- und Pfändungsbeschlüsse wegen Kapitalanlagebetrug gegen den früheren EECH-Vorstand Yoleri erwirkt. Das Landgericht Hamburg gab mehreren Arrest-und Pfändungsanträgen geschädigter EECH-Anleger in das Vermögen des früheren Vorstands statt und erließ jetzt die entsprechenden Beschlüsse (nicht rechtskräftig). Danach darf Herr Yoleri jetzt nicht mehr in der in den Beschlüssen jeweils ausgewiesenen Höhe über sein Vermögen verfügen und muss etwaige Pfändungen einstweilen dulden.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte, der die Beschlüsse erwirkt hat: "Das ist ein großer Schritt für alle EECH-Geschädigten, die nach den EECH-Insolvenzen jetzt den Vorstand in die persönliche Haftung nehmen wollen. Das Gericht hat damit nämlich u.E. signalisiert, dass es die Verurteilung des ehemaligen Vorstands in einem etwaigen Hauptsacheverfahren nach dem derzeitigen Stand der Dinge für überwiegend wahrscheinlich hält. Das bedeutet, dass jetzt wieder viele EECH-Betroffene hoffen können, Ihr Geld vollständig zurückzuerhalten.".

Der Arrest findet zur einstweiligen Sicherung der Geldforderung in der Zwangsvollstreckung statt und kann immer dann beantragt werden, wenn die Voraussetungen für den Schadensersatzanspruch hinreichend glaubhaft gemacht werden können und darüber hinaus zu besorgen ist, dass der Antragsgegner sein Vermögen bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Hauptsache anderweitig verwendet.

EECH-Geschädigte sollten wegen der neuen Sach- und Rechtslage umgehend Rat bei einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen.

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