(openPR) 5. Juli 2008. Zu den Vorschlägen der Stadtverwaltung, in Osnabrück eine Umweltzone einzurichten, erklärt der FDP-Kreisvorsitzende Wolfgang P. Vogt:
Die FDP begrüßt das Ziel, zum Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen. Die Stadt ist aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu ergreifen, soweit diese effektiv und verhältnismäßig sind. Danach kommt ein breites Bündel an Maßnahmen in Betracht. Wenn gar keine anderen Mittel Wirkung versprechen, kann auch die Errichtung einer Umweltzone in Betracht kommen. Es gibt allerdings keine Gutachten, wonach bei den aktuellen Terminvorgaben der einschlägigen EU-Vorschriften eine Umweltzone nötig wäre.
Die FDP fordert die Stadtverwaltung auf, umgehend wirksame Maßnahmen zu einer Verflüssigung des Verkehrs in der Innenstadt zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere netzweit optimierte Ampelsteuerungen, die in Echtzeit auf das jeweilige Verkehrsaufkommen reagieren. Nur eine solche auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen reagierende Lösung ist geeignet, auch die zu beliebigen Tageszeiten auftretenden Verkehrsspitzen der Autobahnumleitungen optimal abzufedern. Hätte die Verwaltung sich dieser FDP-Forderung nicht seit sieben Jahren verweigert, wäre die Luft in Osnabrück schon heute viel besser.
Zu prüfen ist für jeden Einzelfall, ob Aufpflasterungen unter Umweltgesichtspunkten vertretbar sind. Dabei ist besonders vor Grundschulen ein Augenmerk auf die Sicherheit der Kinder zu legen. Wo keine Grundschule in unmittelbarer Nähe ist, dürfte aber die Mehrzahl der Argumente gegen Aufpflasterungen sprechen. Gleiches gilt für in die Straße hineinverlegte Bushaltestellen. Dort, wo Seitenstreifen vorhanden sind, sollten Bushalten wieder auf die Seitenstreifen verlegt werden. Jeder auf der Straße haltende Bus führt dazu, dass der nachfolgende Verkehr abbremsen und wieder anfahren muss. Unter Umweltgesichtspunkten inakzeptabel. Auch hier bedarf es in jedem Einzelfall einer Abwägung zwischen Umwelt- und Unfallrisiken.
Ferner ist über die bereits beschlossen Maßnahmen im städtischen Fuhrpark hinaus zu prüfen, ob sich der Ausstoß von NOx und Feinstaub nicht durch den Einsatz von Gas-getriebenen Fahrzeugen wie Müllwagen oder Bussen weiter verringern lässt. Auch Verfügbarkeit von Brennstoffzellen-Fahrzeugen ist zu beobachten und frühestmöglich umzusetzen. Gerade diese Technik lässt im Fahrbetrieb gar keine Abgase entstehen und trägt damit maximal zur Luftreinhaltung bei.
Die größten Mengen an Feinstaub und Abgasen wie NOx entstehen durch Bremsen und Anfahren. Daher muss es oberstes Ziel einer umweltorientierten Politik Verkehrspolitik sein, die Verkehrsströme zu verflüssigen. Einige Tausend Autos nominell aus der Stadt auszusperren ist dagegen nur begrenzt wirksam und unsozial denn betroffen sind bei den Privat-PKW gerade jene Bürger, die sich kein neues Fahrzeug leisten können. Die müssten wenn es nach der Stadtverwaltung draußen bleiben. Betroffen sind ferner Handwerksbetriebe, deren Fahrzeuge vielfach nicht nachrüstbar sind obwohl sie nur wenige Jahre alt sind. Für viele Handwerker wäre eine Neuanschaffung des ganzen Fuhrparks existenzgefährdend. Die Umweltzone würde auch Touristen und Shopping-Gäste der Stadt abschreckend wirken. Gerade der Weihnachtsmarkt und die sog. „Westphalen-Tage“ sind wesentliche Faktoren für die lokale Wirtschaft. Diese Gäste zu verschrecken wäre schädlich für den Standort Osnabrück und gefährdet Arbeitsplätze.
Bedenkt man überdies, dass die Umweltzone gerade an den Tagen, an denen in Osnabrück der dickste Verkehr und damit wohl auch die dickste Luft herrscht, außer Kraft treten würde, bestehen ohnehin erbliche Zweifel am Sinn einer solchen Regelung. Die dickste Luft bliebe uns gleichwohl erhalten. Bürger auszusperren und Durchfahrer weiter die Lusft verschmutzen zu lassen ist völlig unverhältnismäßig.
Auch unter Kostengesichtspunkten ist die Errichtung einer Umweltzone völlig unverhältnismäßig. Die Stadtverwaltung behauptet, die Beschilderung würde nur ca. 100.000 EUR kosten. Wie hoch der zusätzliche Aufwand an Personalkosten für die Erteilung von Sondergenehmigungen ist, kann die Verwaltung aber nicht sagen. Wenn man weiß, dass Bremen für eine wesentlich kleinere Umweltzone ca. 700.000 EUR veranschlagt, wird klar, dass die Vorgehensweise der Verwaltung bei den Kosten völlig unseriös ist.











