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Unternehmen lehnen Erbschaftsteuerreform ab

16.06.200813:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit der geplanten Erbschaftsteuerreform befasste sich der Steuerausschuss der IHK für Oberfranken Bayreuth in seiner letzten Sitzung. Auf Wunsch der IHK-Mitgliedsunternehmen nahm auch der höchste Repräsentant der CSU in Oberfranken an der Veranstaltung teil. CSU-Bezirksvorsitzender und Bundestagsabgeordneter Freiherr Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg kommentierte den aktuellen Status Quo zur Reform aus Sicht der Politik und sagte zu, die Argumente und Anliegen der oberfränkischen Wirtschaftsvertreter in die Diskussion in Berlin einzubringen.



"Vermögen ist versteuertes Einkommen!", so Dr. Wolfgang Wagner, Präsident der IHK für Oberfranken Bayreuth in seiner Begrüßung zur Ausschusssitzung. Darauf seien möglicherweise bereits 50 % Steuern bezahlt worden. Wenn der Fiskus im Rahmen der Erbschaftsteuer dann noch einmal zugreife, sei das eigentlich zu weitgehend. Mit seiner Kritik am aktuellen Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer lag er auf einer Linie mit einem Großteil oberfränkischer Unternehmer. Das jüngste Unternehmensbarometer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK) ergab eine mehrheitliche Ablehnung des aktuellen Gesetzentwurfs seitens oberfränkischer Unternehmer. Die Betriebe befürchten eine Mehrbelastung durch die Reform, insbesondere Unternehmen mit 51 bis 200 Beschäftigten sind stark betroffen.

Dies nahm die IHK zum Anlass, das Thema im Rahmen des IHK-Steuerausschusses intensiv zu diskutieren. Ziel der Veranstaltung sei es, so der Vorsitzende des Steuerausschusses Dieter Uschold, Politik und Wirtschaft an einen Tisch zu holen und die Erbschaftsteuerreform aus beiden Perspektiven darzustellen und zu beleuchten.

Abstimmung mit Einkommenssteuer gefordert

Die Perspektive der Wirtschaft zur geplanten Reform präsentierte dabei Prof. Dr. Jochen Sigloch von der Universität Bayreuth. Aus seiner Sicht seien insbesondere die Regelungen zum Verschonungsabschlag korrekturbedürftig. Hier müsse eine bessere Kalkulierbarkeit herbeigeführt werden, etwa durch kürzere Fristen und den Wegfall der so genannten Fallbeilregelung. Um vom Verschonungsabschlag profitieren zu können, darf das Unternehmen 15 Jahre lang nicht veräußert oder aufgegeben werden und die Ausgangslohnsumme 10 Jahre lang nicht signifikant unterschritten werden. Bei Wegfall der Voraussetzungen wird die Erbschaftsteuer in voller Höhe fällig - auch, wenn beispielsweise der Betrieb 14 Jahre lang fortgeführt wurde. Gerade für mittelständische und Familienunternehmen wäre dies ein empfindlicher Eingriff in die Substanz der Betriebe und könnte deren Existenz bedrohen. Ein aus wirtschaftspolitischer Sicht bedenklicher Zustand.

Darüber hinaus mahnte Sigloch die mangelhafte, jedoch essentiell notwendige Abstimmung zur Einkommenssteuer an. Es könne nicht sein, dass bei der Erbschaftsteuer die tatsächlichen Werte zu Grunde gelegt würden, während einkommenssteuerlich die sog. Buchwerte fortgeführt werden müssen. Bei einer späteren Betriebaufgabe oder -veräußerung würden dann die durch die Buchwertfortführung gelegten stillen Reserven noch einmal der Steuer unterworfen. Dem stimmte auch Freiherr Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg zu. Die Forderung nach einem Abgleich mit der Einkommenssteuer sei aus seiner Sicht absolut gerechtfertigt. Er sagte zu, diese Anregung mit nach Berlin zu nehmen.

Guttenberg rät zu erneuter Positionierung

Die Möglichkeiten, das Gesetzgebungsverfahren jetzt noch wirksam zu beeinflussen würden in Anbetracht des knappen Zeitfensters zusehends schmaler. Gleichwohl riet Guttenberg den Anwesenden mit aller Kraft nochmals ihre Position zu vertreten.

Diesen Rat wollen die Mitglieder des Steuerausschusses beherzigen und die bereits wiederholt vorgetragenen Kernforderungen aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft noch einmal nach Berlin weiterleiten. Es solle schließlich keine Chance ungenutzt bleiben.

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