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Vor der Erbschaftsteuerreform 2008 dem Fiskus Paroli bieten

(openPR) Schenkung heißt das Zauberwort

so die Düsseldorfer Steuerberaterin Rita Wogener. Denn bei der Übertragung von Immobilienvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wird ab 2008 voraussichtlich der Verkehrswert der Besteuerung zugrunde gelegt. Der Verkehrswert bezeichnet den aktuellen Marktwert einer Immobilie, also der Wert, der zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist.



Auch wenn sich die umstrittene Erbschaftsteuerreform weiter verzögert getreu der großkoalitionären Handlungsmaxime „nichts genaues weiß man, nichts ordentliches kann man“, bieten sich letzte Chancen der Übertragung bis Ende 2007 zu deutlich niedrigeren Werten, die grundsätzlich auf der vereinbarten Kaltmiete für 2007 basieren.

„Obschon man sich bei der heutigen Politikergeneration nicht mehr auf die Rechtsbasis des Vertrauensschutzes verlassen kann, sollte eine Immobilienübertragung bis zum Jahresende stattfinden, um so die auslaufenden Vorzugskonditionen zu sichern“, rät die Steuerberaterin Wogener. So ist ein wenig Eile geboten, um halbwegs auf der sicheren Seite zu sein. Es ist damit zu rechnen, dass künftig der volle Immobilienwert versteuert werden muss. Ob steigende Freibeträge oder sinkende Steuersätze die Belastung abfedern werden, bleibt abzuwarten. Wenn zum Beispiel zwei Kinder eine Immobilie im Wert von 750000 Euro erben oder geschenkt bekommen, bekäme das Finanzamt statt 2800 Euro künftig 37400 Euro.

Die Reform ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht neue Bewertungsregeln für Vermögen gefordert hat. Betriebsvermögen und Immobilien dürfen nicht niedriger als Kapital bewertet werden. Die bisherigen Wertansätze für Immobilien und Betriebsvermögen führen nicht zu Bewertungsergebnissen, die mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar wären.

Derzeit ringt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Führung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) um eine „gerechte“ Lösung. Die Arbeitsgruppe will Bewertungsverfahren schaffen, die eine Bewertung zum Verkehrswert erzwingen respektive dass alle Vermögensarten gleich besteuert werden. Rita Wogener: „Was in unserem Lande immer gleichzusetzen ist mit Steuererhöhung.“

„Die optimale Lösung liegt in der Schenkung“

stellt die Steuerberaterin Wogener fest. „Denn im Rahmen der Freibeträge kann alle 10 Jahre eine Teilschenkung vorgenommen werden. Konsequenz: Vermögen kann so legal weitestgehend steuerfrei übertragen werden“. Für Schenkungen gelten die Freibeträge alle 10 Jahre neu. Das bedeutet, einem Kind kann alle 10 Jahre bis zu 205000 Euro vermacht werden, ohne dass Schenkungsteuer fällig wird; nach derzeitigem Recht. Wogener: „Es wäre zu wünschen, dass entsprechende Freibeträge mit der Erbschaftsteuerreform angehoben werden.“ Und noch ganz wichtig: Erfolgt die Schenkung unter Vorbehalt des wirtschaftlichen Eigentums, sprich Nießbrauchs, bleibt der Schenker weiterhin „Herr“ über Einnahmen und Ausgaben.

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